Antrag Nr. 15-2183/2019 N1:
Änderungsantrag § 94 NKomVG in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der LHH und gem. § 12 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates - Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag § 94 NKomVG in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der LHH und gem. § 12 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates - Sanierung der Fahrradstraße Eichstraße/Flüggestraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

Die Eichstraße wird zudem als Fahrradstraße für die Oststadt fit gemacht und kommt den Anforderungen an Fahrradstraßen bezüglich der Fahrbahnbreite, der Vorfahrtsregelungen und des Verkehrsaufkommens nach.
Die Verwaltung legt ein bis drei Entwürfe vor, wie die Fahrradstraße aussehen kann, wenn die Fahrbahn verbreitert wird, zudem eine sinnvolle Einbahnstraßenregelung für den KFZ-Verkehr vorgenommen wird und die Straße Vorfahrtsstraße wird.

Begründung

Das Nebeneinanderfahren ist Radfahrenden und gerade in Begleitung von Kindern nur sehr eingeschränkt möglich, da beidseitiges Parken die Fahrbahn blockiert und entgegenkommende Autos ein Hintereinanderfahren erzwingen. Das wäre mit einseitigem Parken deutlich besser gelöst.
Die Regeln und Vorteile von Fahrradstraßen für Fahrräder sollen nicht nur theoretisch Vorhanden sein sondern auch für alle Verkehrsteilnehmer klar und eindeutig erkennbar sein.
Fahrradstraßen geben Radfahren Schutz und Komfort. Autos werden nicht ausgeschlossen sollen sich aber als Gast fühlen.

Das Verfahren zur Kleefelder Straße zeigt deutlich, dass unsere Fahrradstraßen Potential haben.