Drucksache Nr. 15-2183/2015 S1:
Anteilige Übernahme der Gebühren für den Verein Boule Festival Hannover e.V. durch LHH
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015
TOP 12.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2183/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Anteilige Übernahme der Gebühren für den Verein Boule Festival Hannover e.V. durch LHH
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 28.09.2015
TOP 12.4.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Veranstalter durch die Stadt Hannover auferlegten Gebühren für das Boulefestival Hannover 2015 um 1.500,00 € zu mindern.

Entscheidung

Dem Antrag auf Reduzierung der „Gebühren“ für das Boulefestival im Georgengarten 2015 kann nicht entsprochen werden.

Der Fachbereich Herrenhäuser Gärten ist verpflichtet für Vermietungen Einnahmen als sogenannte Nutzungsentschädigungen zu generieren und dem städtischen Haushalt zuzuführen. Zusätzlich können bei entstandenen Schäden an der Fläche Wiederherstellungskosten anfallen und in Rechnung gestellt werden.

Desweiteren kann aus Gleichbehandlungsgrundsätzen gegenüber anderen Mietern eine Minderung nicht erfolgen. Die vielen Anfragen auf kostenlose Zurverfügungstellung von Flächen für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke lehnen wir generell ab.

Auch wenn der Verein Boulefestival Hannover e.V. gemäß Satzung einen gemeinnützigen Zweck zur Förderung des Sports verfolgt, ist er doch gehalten bei geplanten Veranstaltungen wie jeder andere Veranstalter die finanziellen Auswirkungen zu kalkulieren und durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Sponsoren, Einnahmen durch Speisen und Getränke) zu decken.