Drucksache Nr. 15-2182/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Haus Pinkenburger Straße 3/Köritzhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 15.10.2015
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2182/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Haus Pinkenburger Straße 3/Köritzhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 15.10.2015
TOP 8.1.1.

In der Sitzung am 26.02.15 hat die Fraktion der SPD/Bündnis 90 die Grünen einen Antrag DS 15-0355/2015 gestellt, Maßnahmen zu ergreifen, um das Baudenkmal, "Pinkenburger Straße 3" zu erhalten und Ordnungsmaßnahmen in Bezug auf dauerhaft ungereinigte Fußwege, herunterfallende Dachziegel und andere Gefährdungen von Passanten einzubeziehen.
Wie man einem Artikel der HAZ vom 18.02.15 entnehmen konnte, haben sich bisher Nachbarn um die Fußwegreinigung und den Winterdienst gekümmert.
In der Entscheidung der Verwaltung vom 20.05.15 wird darauf hingewiesen, dass man mit dem Eigentümer bereits 1997 und zuletzt in 2015 Kontakt aufgenommen hat, um ihn auf die bestehende Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht aufmerksam zu machen. Geschehen ist bisher nichts.
Der Zustand des historisch einzigartigen Baudenkmals ist nach wie vor ein Schandfleck und eine Gefahrenquelle im alten Dorfkern Groß-Buchholz.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Ergebnisse hat die neuerliche Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, seitens der Verwaltung zur Erhaltung des Baudenkmals bisher gebracht?

2. Gibt es monetäre Hilfestellung der städtischen Denkmalpflege zur Erhaltung des Gebäudes?

3. Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, seitens des Eigentümers, wie Vermeidung herunterfallende Dachziegel, Wegereinigungs- und Streupflicht sind ergriffen worden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Mit dem Sohn des Eigentümers, der sich in Abstimmung mit dem Eigentümer zwischenzeitlich um die Erhaltung des Baudenkmals bemüht, wurden Erhaltungsstrategien erörtert. Im Vordergrund stand zunächst eine Notsicherung des Bestands durch Dachreparatur und Zurückschneiden von Grünbewuchs. Denkmalrechtlich wurde eine Reparatur und partielle Neueindeckung des Daches mit ortstypischen Tonhohlpfannen als Altmaterial abgestimmt. Seitens der Stadtdenkmalpflege wurden dem Sohn des Eigentümers gleichzeitig die Kontaktdaten des Heimatvereins „Pinkenburger Kreis“ übermittelt.

Zu 2:
Nein, eine monetäre Hilfestellung der städtischen Denkmalschutzbehörde der LHH ist nicht möglich.

Zu 3:
Die Frage zur Verkehrssicherung betrifft bauordnungsrechtliche Belange. Von Seiten der Bauordnung besteht die Möglichkeit, eine Baukontrolle der aktuellen Situation über einen Baukontrolleur durchzuführen. Sollte der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Fußwegreinigung bzw. des Winterdienstes nicht nachkommen, kann eine Ersatzvornahme durch AHA erfolgen. Die Kosten werden dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.