Anfrage Nr. 15-2182/2015:
Haus Pinkenburger Straße 3/Köritzhof

Inhalt der Drucksache:

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Haus Pinkenburger Straße 3/Köritzhof

In der Sitzung am 26.02.15 hat die Fraktion der SPD/Bündnis 90 die Grünen einen Antrag DS 15-0355/2015 gestellt, Maßnahmen zu ergreifen, um das Baudenkmal, "Pinkenburger Straße 3" zu erhalten und Ordnungsmaßnahmen in Bezug auf dauerhaft ungereinigte Fußwege, herunterfallende Dachziegel und andere Gefährdungen von Passanten einzubeziehen.
Wie man einem Artikel der HAZ vom 18.02.15 entnehmen konnte, haben sich bisher Nachbarn um die Fußwegreinigung und den Winterdienst gekümmert.
In der Entscheidung der Verwaltung vom 20.05.15 wird darauf hingewiesen, dass man mit dem Eigentümer bereits 1997 und zuletzt in 2015 Kontakt aufgenommen hat, um ihn auf die bestehende Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht aufmerksam zu machen. Geschehen ist bisher nichts.
Der Zustand des historisch einzigartigen Baudenkmals ist nach wie vor ein Schandfleck und eine Gefahrenquelle im alten Dorfkern Groß-Buchholz.



Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Ergebnisse hat die neuerliche Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer, seitens der Verwaltung zur Erhaltung des Baudenkmals bisher gebracht?

2. Gibt es monetäre Hilfestellung der städtischen Denkmalpflege zur Erhaltung des Gebäudes?

3. Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, seitens des Eigentümers, wie Vermeidung herunterfallende Dachziegel, Wegereinigungs- und Streupflicht sind ergriffen worden?