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Verkehrskonzept und Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau
sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen
Antrag
Die Verwaltung wird nach § 93 NKomVG, die Baumaßnahmen in der Reihenfolge vornehmen wie sie der Bezirksrat beschließt.
Etwaige Projekte im Straßenverkehr für den MHH Neubau sind hierfür mit dem Bezirksrat abzustimmen. Die Verwaltung wird daher die Arbeit an der Drucksache 15-2146/2020 fortsetzen und die verkehrsplanerische Fragen für den MHH Neubau in das Konzept mit einarbeiten und dem Bezirksrat vorlegen.
Es werden keine Maßnahmen im Stadtbezirk mehr ohne die vorherige Beschlussfassung des Bezirksrates durchgeführt.
Begründung
Die Verwaltung hat in der Drucksache 15-2146/2020 S1 geantwortet:
Die Ressourcen der Verwaltung werden aktuell unter anderem dafür eingesetzt, zusammen mit der Medizinischen Hochschule Hannover die Planung für deren Neubau zu betreiben. Hierbei werden auch verkehrsplanerische Fragen betrachtet, wie z.B. die Anbindung des Neubaus an das Straßen-, Radwege- und ÖPNV-Netz.
§ 93 NkomVG
1. Der Ortsrat oder der Stadtbezirksrat vertritt die Interessen der Ortschaft oder des Stadtteils und fördert deren oder dessen positive Entwicklung innerhalb der Gemeinde.
2Soweit der Rat nach § 58 Abs. 1 und 2 nicht ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die nach § 85 Abs. 1 Nrn. 3 bis 6 der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen, entscheidet der Ortsrat oder der Stadtbezirksrat unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde in folgenden Angelegenheiten:
2..
Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft oder über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, einschließlich der Straßenbeleuchtung,