Drucksache Nr. 15-2179/2015 N1 S1:
Fahrradstellplätze am Supermarkt in der Stüvestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 14.10.2015
TOP 9.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2179/2015 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Fahrradstellplätze am Supermarkt in der Stüvestraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 14.10.2015
TOP 9.1.3.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, in der Stüvestraße am westlichenFahrbahnrand vor dem Rewe-Markt Fahrradanlehnbügel in ausreichender Zahl und ausreichendem Abstand zu installieren.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Der allgemein sehr hohe Parkdruck in der Südstadt, so auch in der Stüvestraße, spricht dagegen, Kfz-Parkplätze am Fahrbahnrand mit Fahrradbügeln in Fahrradparkplätze umzuwandeln. Die Situation in der Stüvestraße ist nicht mit der genannten Situation in der Leinstraße vergleichbar. In der Innenstadt, insbesondere im Bereich Leinstraße, gibt es nur wenige Wohnungen und somit herrscht dort auch kein erhöhter Parkdruck für Anwohner.

Die Verwaltung wird alternativ in der Seitenanlage Fahrradbügel installieren. Damit sollen einerseits die gewünschten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden, anderseits soll aber auch verhindert werden, dass der Gehweg zum Fahrbahnrand widerrechtlich, wie bereits geschehen, mit Geschäftsauslagen belegt wird. Dies ist nach § 9 der Sondernutzungssatzung nicht erlaubt.