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Im Bereich der neugestalteten Lange-Feld-Straße zwischen Bemeroder Straße und der Güterumgehungsbahn ist neben der Fahrbahn auch eine Seitenanlage neugestaltet worden. Allerdings ist es nicht auf den ersten Blick erkennbar, das auch der Radverkehr den Fußweg nutzen kann und darf. Dies führt zu Konflikten auf dem Fußweg. Er kann aber auch zu unnötigen gefährlichen Situation auf der Fahrbahn führen, wenn der Radverkehr ohne Kenntnis der Nutzungsmöglichkeit des Fußweges auf der Fahrbahn unterwegs ist.
Frage an die Verwaltung:
Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Verwaltung, um auf die erlaubte Nutzung des Radverkehrs auf dem Fußweg hinzuweisen, eventuell durch größere Schilder oder Piktogramme auf dem Boden?