Drucksache Nr. 15-2177/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Smartbench am Kantplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.09.2017
TOP 11.2.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2177/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Smartbench am Kantplatz
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 14.09.2017
TOP 11.2.4.

Beschluss


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert einen Smartbenchbereich (W-Lan Hotspot, Handyauflademöglichkeit und Solarbetrieben) am Kantplatz (ehemalige Bushaltestelle Stadtauswärts) einzurichten.
Das Modell der Smartbench soll dabei in Kooperation mit der Klimaschutzagentur Hannover ausgewählt werden. Die Mittel hierfür sollen ggf. aus den Bezirksratsmitteln bereitgestellt werden.
Außerdem sollen weitere Standortmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Bei der Neugestaltung des Kantplatzes wurde, wie bei anderen öffentlichen Orten auch, bewusst Wert auf benutzerfreundliche, langlebige und reparierbare Materialien gelegt. Hierzu gehören unter anderem Sitzgelegenheiten, die die Bedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen berücksichtigen. Eine Smartbench ist aufgrund der Technik deutlich kostenintensiver als herkömmliche Bänke, empfindlicher gegen Verschmutzungen und anfälliger gegen Störungen, die nur mit Hilfe des Herstellers behoben werden können.

Auch wenn neue Techniken von der LHH grundsätzlich begrüßt werden, würde es zu Lasten anderer (Pflicht-) Aufgaben gehen, Personalkapazitäten und öffentliche Mittel für privat nutzbare technische Einrichtungen im öffentlichen Raum zur freien Verfügung einzusetzen.