Drucksache Nr. 15-2176/2005:
Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte "Blaue Schule"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2176/2005
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Umstrukturierung des Betreuungsangebotes in der Kindertagesstätte "Blaue Schule"

Antrag,

zu beschließen,

in der städtischen Kindertagesstätte "Blaue Schule" in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Hannover-Land/Springe e.V. , ab dem 01.11. 2005 eine Kindergartengruppe ( 3/4 -Betreuung, 25 Kinder) in eine altersübergreifende Gruppe (AüG) mit 15 Kindergarten- und 5 Krabbelkindern im Alter von eineinhalb bis sechs Jahren
umzustrukturieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsorientierten Betreuung werden bei der Planung von Kitas immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die DRK geführte Kindertagesstätte wurde im Oktober 2002 eröffnet. In der Einrichtung werden 75 Kindergartenkinder in drei Gruppen (eine Ganztags- und zwei 3/4 -tagsgruppen) sowie in zwei Gruppen 40 Hortkinder betreut.
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode ist die Zahl der Kindergartenkinder rückläufig, so dass freie Platzkapazitäten für andere Betreuungsformen genutzt werden können.
Da eine große Nachfrage an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige besteht, wird vorgeschlagen, in Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung und dem Träger eine Kindergartengruppe mit einer 3/4 -Betreuung in eine bedarfsgerechte altersübergreifende Gruppen mit bis zu fünf Kindern unter drei Jahren umwandeln.

Durch diese Maßnahme wird auch dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungausbaugesetzes (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch insbesondere Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Neben minimalen Umbaumaßnahmen ( vorrangig im WC-Bereich ) sind die räumlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für solch eine Umwandlung gegeben. Das Nieders. Landesjugendamt hat anlässlich eines Ortstermins eine geänderte Betriebserlaubnis bereits in Aussicht gestellt.






51.4 
Hannover / 06.10.2005