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Zuwendung für Hundekotbeutel
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Hundekotbeutel
Betrag: 500,00 €
Verwendungszweck: „Hundekotbeutel“
(Beihilfe Nr. 43/2024)
Begründung
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Eine Unterstützung der Paten, die sich um die Hundetütenspender kümmern, wird als erforderlich angesehen.