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Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung
Antrag
gem. § 10 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Der Bezirksrat möge beschliessen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, den zuständigen Fachbereich anzuweisen,
die Straße "Alte Gehägestraße" von der Einmündung "Hannoversche Straße" bis zum Kreuzungsbereich "Lange Rade" zur Einbahnstraße zu erklären.
Begründung
Die "Alte Gehägestraße" hat einen Durchfahrtsbereich von ca. 3 m. Bedingt durch den ruhenden Verkehr ist die Fahrbahnbreite so eingeschränkt, dass keine Ausweichmöglichkeiten für den Gegenverkehr gegeben sind.
Elvira Kuhn
(WfH)