Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Der Bezirksrat möge beschließen:
(Änderung der Überschrift:) Verpachtung städtischer Grundstücke in Misburg-Anderten zukünftig verpachten und nicht verkaufen
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, mit dem Regeln für die
bevorzugte Vergabe städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Misburg-Anderten per Erbpachtvertrag an Private aufgestellt werden. Ein solches Konzept wird grundsätzlich für die Stadt Hannover angeregt. Prüft die Verwaltung einen Grundstücksverkäufe Grundstücksverkauf an Privat, sollen sie nach dem zu erstellenden Konzept zukünftig routinemäßig auch die Möglichkeit prüfen, das Grundstück per Erbpachtvertrag zu vergeben. im Regelfall nicht mehr stattfinden. Für die Beantwortung der Frage, ob die Stadt in einem konkreten Fall den Verkauf eines Grundstückes oder die Vergabe per Erbpacht vorzieht, soll das Konzept die Entscheidungsgrundlage bereit stellen und alle relevanten Aspekte in standardisierter, d.h. auch vergleichbarer Form berücksichtigen.
Das Konzept soll innerhalb von vier Monaten nach Beschluss dieses Antrags erstellt werden.
Im Konzept zu definierende Ausnahmen dieses Grundsatzes könnten sein:
a) Im Einzelfall der Verkauf sehr kleiner Grundstücke im Rahmen von
Grundstücksneuordnungen
b) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an Genossenschaften, soweit diese eine
explizit festgeschriebene Selbstverpflichtung zur Schaffung dauerhaft günstigen Wohnraums
vorweisen können
c) Der Verkauf von städtischen Grundstücken an die (städtische) hanova WOHNEN GmbH
Dies „Erbpachtkonzept“ ist nach Erstellung dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur
Beschlussfassung – verbunden mit der Aufforderung zur zukünftigen Umsetzung dieses
Konzeptes durch die Verwaltung – vorzulegen.
Städtische Grundstücke sind zukünftig,
je nach dem Ergebnis einer im Einzelfall stets durchzuführenden Prüfung, bevorzugt in Erbpacht an Private zu vergeben,
da nur dies - im Gegensatz zu einem Verkauf - dauerhaft(er)en Zugriff der Stadt (auch in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt) ermöglicht. Die Stadt Hannover hat bisher immer einmal wieder auf die Option der Erbpacht zurück gegriffen. Diese soll mit diesem Antrag grundsätzlich gestärkt werden, weil ein entsprechender Vertrag mitunter bessere Bedingungen als ein Verkauf bietet, um darauf hinzuwirken, dass auf einem Grundstück wünschenswerte Maßnahmen wie beispielsweise sozialer Wohnungsbau durchgeführt werden.
Ein Verkauf eines jeden Grundstückes kann immer nur einmal stattfinden - danach ist die Stadt (und das heißt: Wir Alle…) jegliche weitere demokratische Einflussmöglichkeit los.
Daher ist zukünftig bei Vergabe von Grundstücken an Privat stets eine Erbpachtlösung einem Verkauf vorzuziehen. Ausnahmen von dieser zukünftigen Regel sollten nur unter den im Beschluss unter den Punkten a) bis c) genannten Voraussetzungen gemacht werden können.
Diese möglichen Ausnahmen sind in dem zu erstellenden Erbpachtkonzept näher zu definieren