Antrag Nr. 15-2164/2016:
Einrichtung einer Finanz-AG und Richtlinien für Eigene Mittel

Inhalt der Drucksache:

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Einrichtung einer Finanz-AG und Richtlinien für Eigene Mittel

Antrag

der Stadtbezirksrat möge beschließen:

A. Finanz-AG
1. Der Bezirksrat Ricklingen bildet als interfraktionellen Arbeitskreis eine Finanz-AG, die die Beschlüsse über die Verwendung bezirksratseigener Haushaltsmittel vorbereitet.
2. Die Finanz-AG besteht aus dem/der Bezirksbürgermeister/in, seinem/r Stellvertreter/in, jeweils zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der SPD und der CDU, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter von B90/DIE GRÜNEN, einem Vertreter von AfD Niedersachsen und den Einzelvertretern.
3. Anträge auf Haushaltsmittel des Bezirksrates werden an den Bereich für Rats- und Bezirksratsangelegenheiten gerichtet. Diese leiten die eingegangenen Anträge an die Mitglieder der Finanz-AG (mit Anlagen) bzw. des Bezirksrates (Antragsschreiben ohne Anlagen) weiter.
4. Den Vorsitz der Finanz-AG hat der/ die Bezirksbürgermeister/in. Der/ die stellvertretende Bezirksbürgermeister/in vertritt den/ die Bezirksbürgermeister/in im Vorsitz.
5. Die Finanz-AG trifft keine Beschlüsse über die Vergabe von bezirkseigenen Mitteln. Sie klärt Fragen in Zusammenhang mit den Anträgen und erarbeitet für den Bezirksrat einen Beschlussvorschlag.
6. Die Bewirtschaftung und Überwachung der Haushaltsmittel erfolgt durch den Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten, der in den Sitzungen der Finanz-AG jeweils über den Stand der zur Verfügung stehenden Mittel berichtet.
B. Leitlinien zur Vergabe eigener Mittel
Siehe Anlage 1
C. Eilentscheidungen
1. Der Bezirksbürgermeister wird ermächtigt, in begründeten eilbedürftigen Fällen Kostenzusagen bis zu 1.000 Euro (sog. „Feuerwehrtopf“) zu erteilen.
2. Die Zusagen im Rahmen der Ermächtigung zu Ziff. 1 sind durch Bezirksratsbeschluss nachzuvollziehen.