Antrag Nr. 15-2163/2014:
Bordsteinabsenkung Einmündung Große Barlinge/Krausenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Bordsteinabsenkung Einmündung Große Barlinge/Krausenstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den abgesenkten Bordstein an der
Einmündung Große Barlinge/Krausenstraße durch eine ebenerdige Gosse
zu ersetzen.

Begründung

Beim Ausbau der Fahrradstraße Große Barlinge ist die Einmündung in die Krausenstraße als
abgesenkter Bordstein ausgeführt worden. Die ca. 3 cm hohe Bordsteinkante ist für in die
Fahrradstraße einbiegende Radfahrerinnen und Radfahrer ein überaus lästiges und bei
spitzwinkliger Anfahrt gefährliches Hindernis, das nur mit äußerst geringer Geschwindigkeit
überfahren werden kann. Aufgrund von § 10 StVO gilt für die Fahrradstraße außerdem
nicht die allgemeine Vorfahrtregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“).
Die Vorfahrtregelung weicht an dieser Einmündung damit von der im übrigen Verlauf der
Krausenstraße als Tempo-30-Zone geltenden Rechts-vor-links-Regelung ab und führt zu
Verwirrungen. Der Stadtbezirksrat hatte zunächst beantragt, die Vorfahrtregelung durch
entsprechende Beschilderung anzugleichen – 15-0534/2014 –. Nachdem die Verwaltung
mitgeteilt hat, dass sie für verkehrsregelnde Änderung der baulich vorgegebenen Vorfahrt keine
Rechtsgrundlage sehe – 15-0534/2014 N1 S1 --, wird nun die bauliche Lösung beantragt.