Antrag Nr. 15-2162/2014 N1:
Radwegbenutzungspflicht in der Stresemannallee südlich Altenbekener Damm

Inhalt der Drucksache:

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Radwegbenutzungspflicht in der Stresemannallee südlich Altenbekener Damm

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Benutzungspflicht des Radwegs östlich westlichder
Stresemannallee südlich des Altenbekener Damms aufzuheben und das an
der Kreuzung Stresemannallee/Altenbekener Damm befindliche
Verkehrszeichen 237 abzubauen.

Begründung

Nach § 45 Abs. 9 StVO 2013 sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund
der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Das o. g. Verkehrszeichen ist nicht
erforderlich. Die Stresemannallee ist im betroffenen Abschnitt eine Tempo-30-Zone, in der
Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen. Der Radweg wird häufig von Fußgängern benutzt
und ist zudem im weiteren Verlauf ab Höhe Einmündung Bismarckstraße unvermittelt
als (reiner) Gehweg ausgewiesen.