Drucksache Nr. 15-2160/2004:

Zuwendung an den Musikkreis Wettbergen

Inhalt der Drucksache:

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15-2160/2004
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Zuwendung an den Musikkreis Wettbergen

Antrag

zu beschließen, dem Musikkreis Wettbergen eine Zuwendung in Höhe von 1.400,-- € aus dem Verwaltungshaushalt 2004 - Allgemeine Freizeitförderung - Sonstige Stadtteilkulturarbeit - Haushaltsstelle 1.3559.718000.7 zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen1.400,00 €1.3559.718000.7
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt1.400,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-1.400,00 € 

Begründung des Antrages


Der Musikkreis Wettbergen ist dem Verband Wettberger Vereine e. V. angeschlossen. Der Verein vermittelt seit vielen Jahren insbesondere Kindern und Jugendlichen sehr erfolgreich das Gitarren- und Mandolinenspiel und bietet darüber hinaus Blockflöten- und Klavierunterricht an.

Durch den starken Bevölkerungszuwachs im Stadtteil Wettbergen ist die Nachfrage nach den Angeboten des Musikkreises Wettbergen - insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit - weiter gestiegen. Angebote wie z. B. die musikalische Früherziehung erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

Der Musikkreis Wettbergen benötigt die Zuwendung, um den Unterrichts- und Orchester- und Chorbetrieb in gewohnter Weise aufrechterhalten zu können.

Die Verwaltung befürwortet die Zuwendung in der genannten Höhe.
 43.20
Hannover / 12.10.2004