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Zuwendung an den Musikkreis Wettbergen
Antrag
zu beschließen, dem Musikkreis Wettbergen eine Zuwendung in Höhe von 1.400,-- € aus dem Verwaltungshaushalt 2004 - Allgemeine Freizeitförderung - Sonstige Stadtteilkulturarbeit - Haushaltsstelle 1.3559.718000.7 zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 1.400,00 € | 1.3559.718000.7 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 1.400,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -1.400,00 € | |
Begründung des Antrages
Der Musikkreis Wettbergen ist dem Verband Wettberger Vereine e. V. angeschlossen. Der Verein vermittelt seit vielen Jahren insbesondere Kindern und Jugendlichen sehr erfolgreich das Gitarren- und Mandolinenspiel und bietet darüber hinaus Blockflöten- und Klavierunterricht an.
Durch den starken Bevölkerungszuwachs im Stadtteil Wettbergen ist die Nachfrage nach den Angeboten des Musikkreises Wettbergen - insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit - weiter gestiegen. Angebote wie z. B. die musikalische Früherziehung erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Der Musikkreis Wettbergen benötigt die Zuwendung, um den Unterrichts- und Orchester- und Chorbetrieb in gewohnter Weise aufrechterhalten zu können.
Die Verwaltung befürwortet die Zuwendung in der genannten Höhe.
43.20
Hannover / 12.10.2004