Drucksache Nr. 15-2159/2013 S1:
Sicherheit Fußgängerampel Haltestelle "Schwarzer Bär"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2013
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2159/2013 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Sicherheit Fußgängerampel Haltestelle "Schwarzer Bär"
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 06.11.2013
TOP 6.1.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen und/oder Änderungen der Ampelphasen an der Fußgängerampel der Haltestelle "Schwarzer Bär" (Lindener Seite) Sicherheit für die wartenden Fußgänger herzustellen.

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Die Breite der Aufstellfläche für Fußgänger zwischen den Gleisen beträgt zwischen 1,83 m und 2,71 m. Die beengten Örtlichkeiten ließen größere Breiten nicht zu. Daher wurde bei der Erstellung die Länge der Aufstellfläche mit 6 m größer als sonst üblich festgelegt. Eine Vergrößerung der Aufstellfläche ist nicht möglich.

Es lässt sich nicht vermeiden, dass Fußgänger im Einzelfall auch einmal in Straßenmitte anhalten müssen. Die Fußgänger auf den beiden Teilfurten erhalten immer dann ihre Freigabe, wenn dies auf Grund der eingeleiteten Signalphase und der jeweiligen Zwischenzeiten möglich ist. Daher kann die nördliche Furt auch 4 Sekunden eher Grün erhalten als die südliche. Bei der südlichen Furt muss erst die stadteinwärtige Stadtbahn die Furt geräumt haben, bevor die Fußgänger hier Grün erhalten.

Zur Verbesserung der Situation hat die Verwaltung Ende Dezember 2013 die Voranforderung für die Stadtbahnlinie 17 herausgenommen, weil es hierdurch regelmäßig zu langen Sperrzeiten für die südliche Fußgängerteilfurt kam. Diese Maßnahme führte bereits zu einer Verkürzung der mittleren Rotzeiten für Fußgänger und Radfahrer von vorher 75 Sekunden auf jetzt nur noch 63 Sekunden.

Wenn die Stadtbahnlinie 9 aus der Falkenstraße eine Anforderung abgesetzt hat, muss die Räumphase so lange gehalten werden, bis die Stadtbahn in den Hochbahnsteig eingefahren ist und die südliche Fußgängerteilfurt geräumt hat. Die Fahrzeit hierfür beträgt im Regelfall nicht unerhebliche 52 Sekunden.
Hier ließe sich ggf. für Fußgänger eine weitere Verbesserung der Situation erreichen, wenn bei Anforderung der Stadtbahnlinie 9 stadteinwärts die Fußgängerphase zwangsweise zwischengeschaltet würde. Danach würde wieder in die vorhergehende Signalphase mit Freigabe des Kraftfahrzeugverkehrs und der Stadtbahn in beiden Richtungen geschaltet.

Die Verwaltung wird diese Möglichkeit prüfen und bei positivem Ausgang die Maßnahme im ersten Halbjahr 2014 realisieren.