Anfrage Nr. 15-2158/2021:
BürgerInnenhaushalt

Inhalt der Drucksache:

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BürgerInnenhaushalt

„Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine in den 1980er Jahren entwickelte, direkte Art von (kommunaler) Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung einer Stadt, einer Gemeinde oder einer anderen Verwaltungseinheit bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger mindestens über Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel mitbestimmen und entscheiden. Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürger dabei in einem deliberativen Prozess selbstständig, den die Verwaltung vorwiegend moderierend und beratend begleitet.“ (Quelle: Wikipedia)

Aus Porto Alegre in Brasilien wurde diese Idee exportiert. Auch in Deutschland gibt es Kommunen/Städte die den BürgerInnenhaushalt eingeführt haben. In mehreren Städten gibt es schon BürgerInnenhaushalte. Zum Beispiel Berlin-Lichtenberg, Bonn , Essen, Glienicke/Nordbahn, Hamburg, Köln, Leipzig, Münster um nur einige zu nennen.


BürgerInnenhaushalte weisen viele Vorteile auf. So ist es zum Beispiel für die Menschen nachvollziehbar, wofür das Geld ausgegeben werden soll.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1) Wie kann ein BürgerInnenhaushalt im Stadtbezirk eingerichtet und etabliert werden, der über die Verwendung der Mittel des Bezirksrates vor entscheidet in dem die vorgeschlagenen Projekte in eine Prioritätenliste gebracht werden und von der Verwaltung moderiert wird?

2) Welche Lösungsmöglichkeiten bei Schwierigkeiten schlägt die Verwaltung vor?