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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Luftverschmutzung und Feinstaubbelastung entlang der Bundesautobahn A2 im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 05.11.2025
TOP 8.1.5.
Seit vielen Jahren ist bekannt, dass in räumlicher Nähe von Autobahnen eine erhöhte Feinstaubbelastung nachzuweisen ist. Dies ist nicht zuletzt für die Umwelt, für Mensch und Tier eine enorme Belastung und Risiko zugleich. Neben einem erhöhten Risiko für Asthma bronchiale oder Krebserkrankungen ist in den vergangenen Jahr auch der demenz-verursachende Feinstaub stärker in den Mittelpunkt der medizinischen bzw. klinischen Forschung gerückt. Im Stadtbezirk entsteht derzeit eins der größten Neubau-Wohnprojekte in der LHH, direkt unmittelbar an der Autobahn A2, im Norden Sahlkamps.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
- Werden die von der Forschung empfohlenen Mindestabstände von mind. 300 Meter zwischen Autobahn und Wohngebiet eingehalten?
- Welche Maßnahmen und Auflagen ergreift bzw. erlässt die LHH, um die Feinstaubbelastung durch den Autobahnverkehr (A2) in dem Wohngebiet zu reduzieren?
- Welche Erkenntnisse haben die Ergebnisse der Feinstaubmessungen speziell in diesem Gebiet und darüber hinaus im Stadtbezirk erbracht?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Gesetzliche Vorgaben zu Mindestabständen zwischen Wohngebieten und Feinstaub-Emissionsorten bestehen nicht. Empfehlungswerte von Forschungsinstituten können hier keine Basis für rechtssichere Festsetzungen oder planerische Abwägungen in Bebauungsplänen darstellen. Im Fallbeispiel der geplanten Neubebauung der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne (Bebauungsplan Nr. 1673) beträgt der Abstand der nördlichsten Wohngebäude bis zur Autobahn knapp 250 m.
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1673 wurde die Belastung des Plangebietes durch Luftschadstoff-Immissionen als noch vertretbar erachtet. Dies auch vor dem Hintergrund seiner Lage in einem städtischen Ballungsraum – Ballungsräume gehören laut dem Umweltbundesamt in Deutschland generell zu den höher belasteten Gebieten. Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat diesem Abwägungsergebnis am 15.06.2022 mehrheitlich bei einer Enthaltung zugestimmt (Beschlussdrucksache Nr. 1116/2022 zum Auslegungsbeschluss B-Plan 1673).
Zu 2. Der Bebauungsplan Nr. 1673 kann nur Regelungen und Festsetzungen innerhalb seines Geltungsbereiches treffen. Schadstoffemissionsmindernde Maßnahmen auf einer angrenzenden Bundesautobahn gehören nicht dazu. Im Plangebiet selbst sind durch den Bebauungsplan keine Maßnahmen verpflichtend, da die gesetzlichen Grenzwerte zu Luftschadstoffen eingehalten werden. Andernfalls wäre die Festsetzung von Baugebieten mit zulässiger Wohnnutzung nicht möglich, da keine sog. gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet wären.
Zu 3. Der Verwaltung liegen keine Ergebnisse von Feinstaubmessungen aus dem Stadtbezirk vor, da dort keine Messstationen vorhanden sind. Für die Ermittlung und Beurteilung der Luftqualität in Niedersachsen betreibt die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz ein landesweites Messnetz. Aufgrund der Größe des Landes Niedersachsen ist die Landeshauptstadt Hannover (wie auch Braunschweig, Göttingen und Osnabrück) mit lediglich zwei Messstationen in dem Messnetz vertreten. Die Messstation auf dem Lindener Berg erfasst die städtische Hintergrundbelastung, die Messstation Göttinger Straße (Verkehrsstation) zusätzlich die Schadstoffbelastung durch den Kfz-Verkehr. Letztere repräsentiert aufgrund des Standortes in einer engen Nord-Süd-Richtung ausgerichteten Straßenschlucht mit hoher Verkehrsmenge eine der am höchsten mit Luftschadstoffen belasteten Orte in Hannover. Alle Daten sind öffentlich auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz einsehbar.
Die an den Messstationen erhobenen Feinstaubdaten zeigen, dass die Jahresmittelwerte 2024 sowohl für PM10 als auch für PM2,5 deutlich unterhalb des aktuell geltenden Grenzwertes von 40 bzw. 25 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) liegen. Mit 15 µg/m³ PM10 und 8 µg/m³ PM2,5 an der Verkehrsstation und 13 µg/m³ PM10 und 7 µg/m³ PM2,5 an der Hintergrundstation unterschreiten die Jahresmittelwerte sogar bereits heute die ab 2030 geltenden strengeren Grenzwerte der EU von 20 µg/m³ (PM10) bzw. 10 µg/m³ (PM2,5). Daher ist davon auszugehen, dass Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in dem geplanten Baugebiet – trotz Autobahnnähe – ausgeschlossen sind. Gestützt wird diese Annahme durch die Ergebnisse einer von der Stadtverwaltung in der Vergangenheit beauftragten Modellierungen zur immissionsökologischen Situation in Hannover anhand verkehrsbedingter Luftschadstoffe (Feinstaub und Stickstoffdioxid). Diese zeigen, dass die Feinstaubbelastung in Nähe der Autobahn (ca. 100 Meter Abstand) niedriger ist als in der Göttinger Straße.