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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Belegrechte in den Stadtteilen Vahrenheide und Sahlkamp
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 05.11.2025
TOP 8.1.4.
Die LHH hat in ihrer Antwort (15-0112/2025 F1) Auskunft über die Belegrechtssituation im Stadtbezirk gegeben und ein enormes Ungleichgewicht offengelegt: Während stadtweit der Anteil der Belegrechtswohnungen bei ca. 6% liegt, sind es in Vahrenheide 47,1% und im Sahlkamp 12,13%. Dadurch konzentriert die Stadt Hannover ihre Belegrechte ausgerechnet auf Stadtteile, die ohnehin schon unter starken sozialen, ökonomischen und integrationspolitischen Belastungen stehen.
Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
- Welche Unternehmen üben derzeit Belegrechte aus oder halten Wohnungen mit entsprechenden Belegrechten in ihrem Bestand, und wo genau – d. h. in welchen Straßen oder Liegenschaften – befinden sich diese Wohnungen?
- Wie lange ist die Laufzeit der Belegrechte in diesen Beständen?
- Beabsichtigt die Verwaltung die hier diskutierten Belegrechte in den Stadtteilen Sahlkamp und Vahrenheide zu verlängern?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Die Landeshauptstadt Hannover übt derzeit Belegrechte bei Wohnungen von folgenden Unternehmen aus:
Vahrenheide:
hanova Wohnen GmbH, VASA Wohnungsgenossenschaft Sahlkamp/ Vahrenheide e.G.
Sahlkamp:
hanova Wohnen GmbH, BauBeCon Immobilien GmbH (verwaltet von Vonovia)
Die Wohnungen liegen in den Mikrobezirken 1202, 1204, 1205, 1206 und 1207 im Stadtteil Vahrenheide und 2101, 2103, 2106, 2107, 2110 und 2111 im Stadtteil Sahlkamp
2. Vahrenheide:
Die Belegrechte der Bestände der VASA (78 Wohnungen) laufen bis zur Tilgung des gewährten Darlehens (voraussichtlich 2098). Das Gleiche gilt für rund 130 Wohnungen der hanova, die durch laufende Darlehen mittel- (2035) bzw. langfristig (2055/2081) gebunden sind. Für 60 Wohnungen bestehen bis 2028/31 Kooperationsverträge.
Bei den übrigen Beständen des städtischen Wohnungsunternehmens hanova handelt es sich um Altbestände, für die aus einem Überleitungsvertrag aus den 70ziger Jahren ein grundsätzlich dauerhaftes Belegrecht besteht.
Sahlkamp:
Die Belegrechte der Bestände der BauBeCon, die von Vonovia verwaltet werden (401 Wohnungen), laufen am 31.12.2027 aus.
Von den Belegrechten bei hanova sind über Darlehen und Kooperationsverträge rund 120 noch kurzfristig (ca. 2026/2031) und 80 langfristig (voraussichtlich 2078-2080) gebunden.
Für die restlichen Wohnungen im Altbestand gilt das unbegrenzte Belegrecht aus dem Überleitungsvertrag.
3. Die große Anzahl an Belegrechten in Vahrenheide beruht auf der dortigen hohen Bautätigkeit in den 60ziger und 70ziger Jahren und dem Engagement des kommunalen Wohnungsunternehmens GBH (heute: hanova). Mit dem Überleitungsvertrag vom 17./21.01.1975 hat sich die Landeshauptstadt Hannover ein grundsätzlich dauerhaftes Belegrecht an allen damals bestehenden Wohnungen - unabhängig von einer Förderung - gesichert. Ein Wegbrechen der Belegrechte wie in anderen Bereichen wird dadurch verhindert.
Auch im Stadtteil Sahlkamp sind in den 70ziger und 80ziger Jahren viele neue Wohnungen mit Förderung entstanden. Am Bau beteiligt waren große Unternehmen wie die damalige Neue Heimat (jetzt: BauBeCon) und auch die hannoversche GBH. Die damals vergebenen Förderdarlehen (und damit auch die daran geknüpften Bindungen) laufen aufgrund ihrer oft langen Zinslosigkeit über Jahrzehnte. Die jetzigen Belegrechte für die Stadt ergeben sich im Wesentlichen aus diesen alten Bindungen.
Über eine mögliche Verlängerung von Belegrechten kann erst entschieden werden, wenn Darlehen, Aufwendungszuschüsse oder Kooperationsverträge auslaufen. Wenn die Wohnungen nach Lage, Ausstattung und Miete vermittelbar sind, verhandelt die Stadt über ein Weiterbestehen des Belegrechtes. Die Verlängerung der Belegrechte ist allerdings von der Zustimmung der Eigentümer*innen abhängig.