Drucksache Nr. 15-2153/2019:
Wegebeleuchtung und - befestigung der Grünverbindung am Dieter-Oesterlen-Weg

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-2153/2019
1
 

Wegebeleuchtung und - befestigung der Grünverbindung am Dieter-Oesterlen-Weg

Antrag,

einer Beleuchtung und Befestigung der Grünverbindung parallel zum Dieter-Osterlen-Weg in Höhe von ca. 120.000,- € entsprechend Anlage 1 zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 9 (1) Nr. 2.d Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der Planung beachtet. Die Wegebeleuchtung und –befestigung dient gleichermaßen Mädchen und Frauen wie Jungen und Männern.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 55102.911.2
Öffentliches Grün
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 120.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -120.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102
Öffentliches Grün
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.000,00 €
Abschreibungen 6.312,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.800,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.112,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -9.112,00 €

Begründung des Antrages

Die Beleuchtung der Wegeverbindung leitet sich ab aus der B-Drucksache 1611/2017 „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ und basiert auf einem Handlungsauftrag aus der 1. Sondersitzung zu vorgenannter Drucksache. Demnach handelt es sich hierbei um einen derzeit unbeleuchteten Teilabschnitt eines stark frequentierten Schulweges, dessen Nutzung insbesondere in der dunklen Jahreszeit mit einem Unsicherheitsgefühl verbunden ist.

Planung

Die derzeit unbeleuchtete und mit einer wassergebundenen Wegedecke versehene Grünverbindung verläuft parallel zum Dieter-Osterlen-Weg und verbindet den Adolf-Falke-Weg mit dem Bonatzweg. Die Grünverbindung schließt beidseits an beleuchtete Wegeabschnitte an. Vorgesehen sind 11 Leuchten des Fabrikats „Philips Mini Luma LED 10W“ mit Radwegeoptik, nächtlicher Abregelung und einer Lichtpunkthöhe von 4 Metern.

Darüber hinaus erhält die Wegeverbindung einen durchgängigen Asphaltbelag, der einen Winterdienst und somit eine ganzjährige Benutzbarkeit ermöglicht.

Der Dieter-Oesterlen-Weg erhält entlang des in der Erneuerung befindlichen Spielplatzes (DS 15-1869/2019) ebenfalls eine beleuchtete und befestigte Anbindung an den Bonatzweg.

Ausführungszeitraum

Die Ausführung ist für den Herbst 2019 vorgesehen.

67.21 
Hannover / 02.08.2019