Drucksache Nr. 15-2153/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gefahr von Elektrosmog durch neues Trafohaus in der Lüerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 12.10.2015
TOP 9.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2153/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gefahr von Elektrosmog durch neues Trafohaus in der Lüerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 12.10.2015
TOP 9.1.3.

Anfrage der CDU-Fraktion:

Vor einigen Wochen wurde in der Lüerstraße ein neues Trafohaus in nächster Nähe zu den umgebenden Häusern errichtet.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurde der Bezirksrat nicht informiert?
2. Wie sind die Vorgaben bezüglich des Abstands zur Wohnbebauung?
3. Wie gedenkt die Verwaltung die Bürger vor dem Elektrosmog zu schützen?

Antwort der Verwaltung: Die Anfrage wurde an enercity zur Beantwortung abgegeben, folgende Stellungnahme liegt vor:

"Nach unserer Einschätzung handelt es sich um unsere Station Nr. 2629. Diese Station
befindet sich auf dem Grundstück der Sophienschule / Außenstelle, Schackstrasse 21.
Auf diesem Grundstück haben wir eine neue Transformatorenstation für die Stromversorgung der Sophienschule und der umliegenden Bereiche errichtet.
Mit diesem Stationsbauvorhaben haben wir zusätzlich das vorhandene Kabelnetz, welches
teilweise älter als 60 Jahre alt war, erneuert und an den heutigen Stand der Technik
angepasst.
Die Sophienschule wurde bisher über eine ältere Transformatorenstation niederspannungsseitig versorgt. Da die Schule durch den Bau einer Mensa
zukünftig einen höheren Leistungsbedarf hat, und dieser nicht aus dem vorhandenen
Stromanschluss bereitgestellt werden konnte, musste ein neuer Stromanschluss
eingerichtet werden.
Der Vorschlag für den neuen Standort der Transformatorenstation kam von der Landeshauptstadt Hannover aus dem Fachbereich Gebäudemanagement.

Bei diesem Bauvorhaben war der Anlass also der Umbau in der Schule. Baumaßnahmen in öffentlichen Flächen koordinieren wir in der Planungsphase mit der Stadt Hannover, Fachbereich Tiefbau. Auf diesem Weg werden je nach Projektumfang, Bedarf und Betroffenheit auch weitere Fachbereiche wie beispielsweise
Stadtgrün und Ordnungsamt eingebunden. Bei Neuerschließungen geht die Koordinierung der Versorgungsunternehmen vom Fachbereich Stadtplanung aus.
Inwieweit jeweils Gremien wie der Bezirksrat informell eingebunden werden, liegt in der internen Organisation der Landeshauptstadt Hannover. Bei besonderen Projekten hat ein Fachbereich der Landeshauptstadt Hannover uns im Einzelfallbegleitend um Erläuterungen technischer Details im Bezirksrat gebeten. Dieser Bitte sind wir dann gern nachgekommen.

Elektromagnetische Felder finden sich bekanntlich überall in unserer Umwelt, bei einer Netzstation genauso wie beim Trockenrasierer und Fön ebenso wie beim Mobilfunksender und beim Handy.
Hinsichtlich der elektromagnetischen Felder erfüllt die Transformatorenstation die gesetzlichen Auflagen der seit dem 01.01.1997 geltenden Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Diese Verordnung
schreibt verbindlich die Einhaltung von Grenzwerten für elektrische und magnetische Felder in der Umgebung u.a. von sogenannten Niederfrequenzanlagen (ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität, die der Verwendung zu gewerblichen Zwecken im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung dienen) vor.
Die in der Verordnung angegebenen Grenzwerte orientieren sich an aktuellen Empfehlungen der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), basierend auf gemeinsam mit der WHO (World Health Organization) durchgeführten Studien.

Die Prüfung für die Einhaltung der 26.BImSchV erfolgt bereits durch den Hersteller der Transformatorenstation.
Wir kaufen grundsätzlich nur entsprechend geprüfte Stationen.
Der einzuhaltende Grenzwert für die magnetische Flußdichte liegt bei dieser Transformatorenstation bei 100μT. Der höchste zu erwartende Wert beträgt bei der Station Schackstraße 21 bei Volllast maximal 79μT. Physikalisch bedingt wird dieser Wert nur direkt an der Station bei Maximallast erreicht. Er sinkt schnell mit zunehmender Entfernung von der Station und wird im Alltag bei dem üblichen Teillastbetrieb regelmäßig auch direkt an der Station deutlich unterschritten."