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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Entscheidung zum SPD-Antrag
Grundstück für Pfadfinderei im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 01.11.2023
TOP 6.4.2.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide nach einem Grundstück mit Grünfläche bzw. nach Räumlichkeiten zu suchen, die für die Pfadfinderei in Betracht kommen. Eine Übersicht dieser Grundstücke bzw. Räumlichkeiten ist mit einer Bewertung hinsichtlich der Eignung dem Bezirksrat vorzulegen.
Entscheidung
Die Verwaltung hat im Stadtbezirk – und auch außerhalb - nach geeigneten Standorten gesucht. Folgende Grundstücke wurden hierbei geprüft:
1.) Peter-Strasser-Allee 7
Das Grundstück hat (inklusive des Jugendzentrums) 6.566 m² und ist mit einem Gebäude bebaut. Das Gebäude (ehem. Mädchenhaus des Jugendzentrums) ist jedoch stark vermüllt, in einem schlechten Zustand und nicht gebrauchsfähig. Eine Herrichtung zur Nutzung wird auf mindestens 500.000 € geschätzt. Sollten Veränderungen für einen modernen Brandschutz o.ä. hinzukommen, fallen noch höhere Kosten an. Zur Ertüchtigung stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung.
2.) Prüßentrift / Teichwiesen (An der Wietze)
Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 24.903 m² und liegt im Landschaftsschutzgebiet LSH – H11 „Obere Wietze“. Das Grundstück ist teilweise (17.431 m²) vermietet zur privaten Weidenutzung. Die Restfläche dient als Anlage einer Flutmulde. Sie stand für Renaturierungsmaßnahmen zur Verfügung und es handelt sich inzwischen um besonders geschützte Biotope. Eine weitere / andere Nutzung kommt nicht in Betracht.
3.) Reineckeweg Ecke Bothfelder Kirchweg
Das 4.127 m² große Grundstück gehört gem. B-Plan 927 zum Schulzentrum. Es steht nur öffentlichen Zwecken zur Verfügung und dient derzeit als Hundeauslauffläche für die Allgemeinheit. Im Rahmen des neuen B-Plans 1891 dient die Fläche dann als Sportplatz für die Schule (IGS Bothfeld Hintzehof).
Aus Sicht der Verwaltung steht daher derzeit kein geeignetes Grundstück zur Verfügung.