Antrag Nr. 15-2149/2020:
Einleitung eines Umbenennungsverfahrens

Inhalt der Drucksache:

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Einleitung eines Umbenennungsverfahrens

Antrag

Die Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, ein Verfahren einzuleiten mit dem Ziel, folgende Straßen ggf. umzubenennen:
  • Frenssenufer
  • Konrad-Lorenz-Platz
  • Sauerbruchweg
  • Uhlenhuthweg

Dazu sollen
  • die Empfehlungen des Beirates zur Wissenschaftlichen Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten auf den aktuellen Stand gebracht werden,
  • für die Anlieger*innen geeignete Informationsveranstaltungen durchgeführt oder anderweitige geeignete Informationsformate gewählt werden,
  • das notwendige Verfahren zur Beteiligung der Anlieger*innen zur Einleitung von Umbenennungen von Straßen oder Plätzen eingeleitet werden.
  • der Stadtbezirksrat abschließend über die Ergebnisse der Anhörungsverfahren informiert werden.

Abschließend wird der Bezirksrat über die Umbenennung entscheiden.

Begründung


Im September 2018 hat der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover eingesetzte Beirat zur Wissenschaftlichen Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten seinen Abschlussbericht vorgelegt. Darin hat der Beirat empfohlen, das Frenssenufer, den Konrad-Lorenz-Platz, den Sauerbruchweg und den Uhlenhuthweg umzubenennen, weil die Persönlichkeiten folgende die vom Rat festgelegten Kriterien für eine Umbenennung (DS 1248/2009) nicht erfüllen und damit einer Ehrung durch die Landeshauptstadt Hannover nicht würdig sind.

Im Falle verschiedener Persönlichkeiten, so u.a. zu Ferdinand Sauerbruch, sind seit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes des Beirates neue Forschungserkenntnisse

gewonnen worden, die möglicherweise Auswirkungen auf die Empfehlungen des Beirates haben könnten. Aus diesem Grunde soll im Zuge der Vorbereitung eines möglichen Umbenennungsverfahrens die neueste Forschung betrachtet und berücksichtigt werden.

Über die namensgebenden Persönlichkeiten und die Empfehlungen des Beirates sollen die Anlieger*innen sodann in geeigneten Formaten informiert werden.

Sollten die Empfehlungen Bestand haben, wird die Verwaltung beauftragt, ein Umbenennungsverfahren für die genannten Straßen und Plätze einzuleiten.

Die Ergebnisse werden dem Bezirksrat vorgestellt, sodass dieser auf der Grundlage der Vorschläge über die Umbenennung abschließend entscheidet.