Anfrage Nr. 15-2148/2023:
Beidseitiges Halteverbot Rauschenplatstraße

Inhalt der Drucksache:

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Beidseitiges Halteverbot Rauschenplatstraße

Seit dem 28.02.2023 gilt in der Rauschenplatstraße ein Halteverbot, das nach Einwänden von Anliegern auf die Zeiten Mittwoch – Freitag von 9 -13 Uhr befristetet wurde. Anlieger*innen hatten ihr Unverständnis an bzgl. dieser plötzlichen, nicht angekündigten Maßnahme zum Ausdruck gebracht.

Begründet wurde das befristete Halteverbot von der Verwaltung mit der fehlenden gesetzlich vorgesehenen Durchfahrbreite im Falle parkender Fahrzeuge. Konkret hatte die Müllabfuhr Probleme geäußert, die Häuser hier zu bedienen, ohne die Gehsteige zu überfahren.


Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, vorab die die betroffenen Anlieger*innen zu informieren, schließlich ist nach den Einwänden ein Kompromiss gefunden worden? (Stichwort: Beteiligung von Bürger*innen)

2. Wie sollen Paketdienste, Dienstleister (z.B. Handwerker, Pflegedienste), Rettungswagen die Anlieger*innen in der Zeit des Halteverbotes erreichen?
3. Gibt es in weiteren Straßen der Umgebung (auch des Stadtbezirks) vergleichbare Situationen?