Drucksache Nr. 15-2148/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Symbolcharakter
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.09.2022
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2148/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Symbolcharakter
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 08.09.2022
TOP 8.3.2.

In der Trogstrecke Peiner Str. sowie an verschiedenen anderen Stellen im Stadtgebiet markieren blaue Fahrradsymbole auf der Fahrbahn, dass hier ausdrücklich ein Mischverkehr aller Fahrzeugarten erwünscht ist.

1. Wurde/wird die Wirksamkeit und Akzeptanz dieser Markierungen untersucht, mit welchem Ergebnis, bzw. wann werden Ergebnisse vorliegen?

2. Ist eine Ausweitung dieser Markierungen geplant und wenn ja: wie sehen die Planungen und Priorisierungen hierfür aus, bzw. wenn nein: ist die Ausweitung auf politischen Wunsch möglich?

3. Ist diese Markierung auch auf Fahrbahnen denkbar, die von nicht-benutzungspflichtigen Radwegen – mit und/oder ohne Beschilderung der freiwilligen Befahrbarkeit – begleitet werden und wenn nicht, welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Nein. Es handelt sich um Maßnahmen aus dem Netzkonzept Radverkehr.
Zur Klarstellung, dass Radverkehr auf der Fahrbahn möglich und zulässig ist, wurden Markierungen aufgebracht. Dieses Kommunikationsmittel wird nicht evaluiert.

Zu 2. Nein, es sind derzeit keine Ausweitungen über die im Netzkonzept Radverkehr per Gutachten empfohlenen Abschnitte hinaus geplant. Stadtbezirksräte verfügen über ein Initiativrecht und können Vorschläge machen.

Zu 3. Eine Markierung neben einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg wäre denkbar aber u.U. doch recht verwirrend. Am Beispiel der Peiner Straße kann man sehen, dass Radfahrende dort die Wahlmöglichkeit zwischen der Fahrbahn (theoretische Höchstgeschwindigkeit gem. StVO) und dem Gehweg mit Fahrradfreigabe (Radfahren in Schrittgeschwindigkeit) haben. Hier ist eine Klarstellung durchaus sinnvoll für ein gleichberechtigtes Miteinander auf der Fahrbahn.
Im Fall von baulich erkennbaren Radwegen oder auch „Radwegen mit Beschilderung der freiwilligen Befahrbarkeit“ würde die Verwaltung die fraglichen Piktogramme derzeit nicht anwenden um keine Überregulierung vorzunehmen.