Anfrage Nr. 15-2147/2022:
Verkehrsregelung Gänseanger

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsregelung Gänseanger

Die neue Veloroute 08 führt angemessen ausgebaut entlang der Schützenallee, anscheinend als fahrbahnbegleitender Radweg. Sie quert den ebenfalls kürzlich angemessen ausgebauten Überweg über die Schützenallee zum Gänseanger.

Hier kommt es regelmäßig zu Unsicherheiten bei Fuß- und Radverkehr aus allen Richtungen, welche Wege Vorfahrt haben und welche wartepflichtig sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Ist die Veloroute entlang der Schützenallee fahrbahnbegleitend und „erbt“ demnach dieselben Verkehrsregelungen, vor allem Vorfahrt gegenüber einmündenden Wegen/Straßen, und wenn nicht, wie begründet sich dies im Detail am Überweg Gänseanger?

2. Wird die Regelung der Vorfahrt am Überweg in Zukunft noch verdeutlicht, wenn ja wie (Schilder, Bodenmarkierungen u. ä.), und wenn nein, warum nicht?

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um der Veloroute Vorrang – wie im gesamten weiteren Verlauf entlang der Schützenallee – am Überweg Gänseanger einzuräumen und um diesen Vorrang entsprechend für den Überweg zu markieren/signalisieren?