Anfrage Nr. 15-2143/2020:
Grundsanierung der Gollstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Grundsanierung der Gollstraße

Nach Auskunft der Verwaltung finden von August bis November 2020 einige Bauarbeiten an der Gollstraße in Anderten statt. Anschließend soll diese für die Nutzung durch den Verkehr provisorisch wiederhergestellt werden. Andererseits ist eine Grundsanierung der Gollstraße erforderlich, die auch schon vom Bezirksrat Misburg-Anderten beantragt wurde. Um die Finanzmittel für die provisorische Wiederherstellung vollständig einzusparen, wäre es optimal, die Grundsanierung der Gollstraße direkt im Anschluss an die genannten Bauarbeiten durchzuführen.

Die Gollstraße ist eine äußerst wichtige Verkehrsader im Stadtbezirk, speziell auch als Teil der einzigen Straßenverbindung zwischen Misburg und Anderten. Durch gewaltigen Schwerlast- und auch Umleitungsverkehr ist die Grundsubstanz der Gollstraße über lange Jahre auf das Schwerste beschädigt worden.

Zudem haben Teilarbeiten etwa der Stadtentwässerung sowie in Form von Kabelverlegungen und ähnlichem dafür gesorgt, dass die Straßendecke auf vielen Abschnitten einem ruckeligen Flickenteppich gleicht. All dies trägt dazu bei, dass das Fahren auf der Gollstraße besonders stark beeinträchtigt ist. Diese Erschwernisse bringen ein erhöhtes Maß an Lärm, Abgasen und auch Beschädigungen an Fahrzeugen mit sich.

Die Grundsanierung der Gollstraße muss in absehbarer Zeit geleistet werden. Deswegen ist es nicht sinnhaftig, nach den gegenwärtigen Bauarbeiten eine provisorische Wiederherstellung einzuschieben. Es wäre wünschenswert, wenn die Verwaltung von sich aus vorausschauend vorbereitende Planungen der Grundsanierung vorweisen könnte, weil die provisorischen Flickmaßnahmen nur zu zusätzlichen Störungen führen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwiefern gibt es schon Planungen für die Instandsetzung und Grundsanierung der Gollstr.?

2. Fall es keine solche Planungen gibt, in welchem Zeitraum kann man diese Planungen umsetzen, ist dies insbesondere kurzfristig möglich?

3. Muss die Fahrbahndecke in absehbarer Zeit erneut für Arbeiten an der Versorgung mit Strom, Gas, Trinkwasser oder für Kanalarbeiten usw. aufgebrochen werden?