Drucksache Nr. 15-2142/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzbarkeit von Sporthallen in der Coronakrise
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.10.2020
TOP 3.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-2142/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Nutzbarkeit von Sporthallen in der Coronakrise
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 07.10.2020
TOP 3.1.5.

Die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen, ist für die Bürgerinnen und Bürger ein hohes Gut. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Sporthallen in der Stadt Hannover schließen nun abends um 21.30 Uhr, nachdem dies über viele Jahre erst um 22 Uhr üblich war. Die Stadt begründet das mit dem Schutz von Mitarbeitern, die die Sporthallen nach Trainingsende kontrollieren und abschließen, vor dem Coronavirus. Innerhalb der eingesparten halben Stunde soll sich die Konzentration an Aerosolen in den Hallen verringern. Außerdem soll ein direkter Kontakt mit Sportlern vermieden werden.

Wegen dieser und anderer Auflagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gehen den Sportvereinen zahlreiche Stunden in den Sporthallen verloren. So sollen etwa zwischen den Trainingszeiten zweier Klubs Spielfelder, Umkleiden und Geräte für eine halbe Stunde nicht genutzt werden. Des Weiteren verwenden zur Zeit manche Schulen ihre Sporthallen für verbalen(!) Unterricht sowie Elternabende und Informationsveranstaltungen. Wir fragen die Verwaltung:

1. Welches Ausmaß hat aktuell die oben geschilderte coronabedingte Verknappung der Nutzungszeiten der Sporthallen im Stadtbezirk Misburg-Anderten?

2. Inwiefern beabsichtigt die Verwaltung, der gegenwärtigen und unerwünschten Verknappung der Nutzungszeiten von Sporthallen, insbesondere im Stadtbezirk Misburg-Anderten, entgegen zu wirken?

3. Inwiefern kann es insbesondere in Betracht kommen, dass die Mitarbeiter, die die Sporthallen kontrollieren und abschließen, eine halbe Stunde später tätig werden, statt dass der Sportbetrieb in den Hallen eine halbe Stunde eher eingestellt werden muss?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Durch die coronabedingten Einschränkungen stehen in den fünf Schulsporthallen im Stadtbezirk Misburg-Anderten, die von der städtischen Sporthallenverwaltung vermietet werden, insgesamt ca. 16 Stunden/wöchentlich weniger für die außerschulische Nutzung zur Verfügung. Durchschnittlich entspricht das einer Reduzierung von knapp 40 Minuten pro Tag in jeder Halle.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Die von der Verwaltung getroffenen Maßnahmen dienen dem Schutz der nutzenden Sportler*innen als auch dem Schutz der städtischen Mitarbeiter*innen. Die Verwaltung sieht aufgrund der weiterhin angespannten Situation um das Infektionsgeschehen jedoch keine Möglichkeit, hiervon abzuweichen. Die Sporthallenverwaltung im Fachbereich Schule ist bemüht, in enger Abstimmung mit den Vereinen eine unter diesen Umständen bestmögliche Auslastung der Schulsporthallen zu erreichen und die Verluste von Trainingszeiten möglichst gering zu halten.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Inwiefern kann es insbesondere in Betracht kommen, dass die Mitarbeiter, die die Sporthallen kontrollieren und abschließen, eine halbe Stunde später tätig werden, statt dass der Sportbetreib in den Hallen eine halbe Stunde eher eingestellt werden muss?

Eine Verschiebung der Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen nach hinten ist nicht möglich, da diese arbeitsvertraglich und tariflich festgelegt ist. Darüber hinaus würde ein späterer Arbeitsbeginn eine durchgehende Betreuung des Schulbetriebes gefährden.