Anfrage Nr. 15-2142/2020:
Nutzbarkeit von Sporthallen in der Coronakrise

Inhalt der Drucksache:

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Nutzbarkeit von Sporthallen in der Coronakrise

Die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen, ist für die Bürgerinnen und Bürger ein hohes Gut. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Sporthallen in der Stadt Hannover schließen nun abends um 21.30 Uhr, nachdem dies über viele Jahre erst um 22 Uhr üblich war. Die Stadt begründet das mit dem Schutz von Mitarbeitern, die die Sporthallen nach Trainingsende kontrollieren und abschließen, vor dem Coronavirus. Innerhalb der eingesparten halben Stunde soll sich die Konzentration an Aerosolen in den Hallen verringern. Außerdem soll ein direkter Kontakt mit Sportlern vermieden werden.

Wegen dieser und anderer Auflagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gehen den Sportvereinen zahlreiche Stunden in den Sporthallen verloren. So sollen etwa zwischen den Trainingszeiten zweier Klubs Spielfelder, Umkleiden und Geräte für eine halbe Stunde nicht genutzt werden. Des Weiteren verwenden zur Zeit manche Schulen ihre Sporthallen für verbalen(!) Unterricht sowie Elternabende und Informationsveranstaltungen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welches Ausmaß hat aktuell die oben geschilderte coronabedingte Verknappung der Nutzungszeiten der Sporthallen im Stadtbezirk Misburg-Anderten?

2. Inwiefern beabsichtigt die Verwaltung, der gegenwärtigen und unerwünschten Verknappung der Nutzungszeiten von Sporthallen, insbesondere im Stadtbezirk Misburg-Anderten, entgegen zu wirken?

3. Inwiefern kann es insbesondere in Betracht kommen, dass die Mitarbeiter, die die Sporthallen kontrollieren und abschließen, eine halbe Stunde später tätig werden, statt dass der Sportbetrieb in den Hallen eine halbe Stunde eher eingestellt werden muss?