Anfrage Nr. 15-2142/2010:
Nutzung städtisches Grundstück Hildesheimer Straße / Am Eisenwerk

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung städtisches Grundstück Hildesheimer Straße / Am Eisenwerk

Die auf dem Grundstück illegal aufgestellten Müllcontainer und Fahrradständer bringen dem städtischen Grundstück keine Mieteinnahmen und sollen laut der Stadtverwaltung (Antwort zur Drucksache 15-1633/2010 vom 3. September 2010) entfernt werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wenn das Grundstück laut Antwort vom 03.09.10 nicht vermietet ist, wie kann die Verwaltung dann bei einem Eigentümer die Entfernung der Müllcontainer und Fahrradständer anmahnen und wer trägt die Kosten zur Entsorgung?
2. Wann wird die versprochene Bepflanzung durchgeführt und wie werden diese durch Vandalismus geschützt?
3. Wieso ist die Bepflanzung mit Stieleichen wegen zu geringen Abstands zur Hauswand abgelehnt worden, wo an der städtischen Bauverwaltung Culemannstraße ebenso kleine Abstände offensichtlich kein Problem bei Neupflanzungen darstellen?