Drucksache Nr. 15-2136/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reinigung des Feuerwehrhauses
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.09.2017 - TOP 3.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2136/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reinigung des Feuerwehrhauses
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.09.2017 - TOP 3.2.4.

Die Feuerwehrhäuser der freiwilligen Feuerwehren sind Liegenschaften der Stadt Hannover und werden im Rahmen des städtischen Haushalts finanziert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welches Dienstleistungsunternehmen ist mit der Reinigung des Feuerwehrhauses in unserem Stadtbezirk beauftragt oder werden sie durch die Stadt selbst gereinigt?

2. Welche Kosten entstehen dadurch jährlich?

3. In welchem Rhythmus wird das Feuerwehrhaus gereinigt?

Gemäß dem § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetztes hat die Landeshauptstadt Hannover u.a. eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Darunter fällt auch die Bereitstellung von Feuerwehrhäusern für die Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Hannover.

Die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover gliedert sich in 17 Ortsfeuerwehren, wovon drei im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode beheimatet sind. Die Ortsfeuerwehr Wülferode ist im Feuerwehrhaus Wülferode, die Ortsfeuerwehren Bemerode und Kirchrode im gemeinsamen Feuerwehrhaus Bemerode-Kirchrode untergebracht.

Die Pflege des jeweiligen Feuerwehrhauses, der vor Ort stationierten Fahrzeugtechnik, der Geräte und Armaturen sowie der Schutzbekleidung wird von den Angehörigen der jeweiligen Ortsfeuerwehr durchgeführt.

Die Ortsfeuerwehren verstehen dies seit jeher als wichtigen Teil der Gemeinschaftsarbeit, der mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr verbunden ist.

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

Antwort zu Frage 1:
In dem Gebiet des Stadtbezirks Kirchrode-Bemerode-Wülferode liegen zwei Feuerwehrhäuser. Mit der Reinigung beider Feuerwehrhäuser ist kein Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Die Reinigung wird durch die Angehörigen der ansässigen Ortsfeuerwehren, also durch die Stadt selbst durchgeführt.

Antwort zu Frage 2:
Da die Reinigung der Feuerwehrhäuser nicht an ein Dienstleistungsunternehmen vergeben ist, entstehen der Landeshauptstadt Hannover lediglich Kosten für den Erwerb von Reinigungsmitteln und -gerät. Eine direkte Zuordnung der Kosten auf die drei Ortsfeuerwehren im Stadtbezirk ist nicht möglich.

Antwort zu Frage 3:
Über den Reinigungsrhythmus sowie Art und Umfang der Maßnahmen entscheidet der Ortsbrandmeister der jeweiligen Ortsfeuerwehr.