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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Veloroute 03 – Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 01.11.2023
TOP 8.3.2.
Von betroffenen Menschen mit Behinderung ist immer wieder zu erfahren, dass sie nicht nur ein Problem beim Wegfall von PKW-Stellplätzen, sofern medizinische Einrichtungen betroffen sind, sehen, sondern auch mangels barrierefreier Haltestellen am Wohn- und Zielort diese nicht mehr aufgesucht werden können.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wurde die/der Behindertenbeauftragte der LHH bei Planung und Festlegung der Veloroute einbezogen?
- Gibt es einen Bericht über Bedenken, die die/der Behindertenbeauftrage hierzu erstellt hat, und wenn nein warum nicht und wurde dies nicht für nötig befunden?
- Gibt es eine Aufstellung der medizinischen Einrichtungen entlang der Veloroute und wurden diese auf Erreichbarkeit überprüft? Wenn nein, wird diese noch erstellt werden und wie gedenkt man mit anfänglichen Anpassungsschwierigkeiten umzugehen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen war im frühen Stadium der Variantenerarbeitung beteiligt.
Zu 2: Die Stellungnahme des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen geht sukzessive in die weitere Bearbeitung der Ausführungsplanung ein.
Zu 3: Es gibt keine Aufstellung der medizinischen Einrichtungen. Die Erschließung wird immer gesichert und in einer Einzelfallentscheidung in unmittelbarer Nähe werden entsprechend Behinderten- oder Kurzzeitparkplätze eingerichtet. In Abschnitten, in denen es zu Konflikten zwischen Zufußgehenden und dem Radverkehr kommen kann (kombinierter Geh- und Radweg, starke Querungsbeziehungen) wird zusätzlich zur rechtlich erforderlichen Beschilderung ein Rücksicht-Logo auf dem Radweg aufgebracht, um die Radfahrenden auf querende Fußgänger*innen hinzuweisen und dafür zu sensibilisieren.