Drucksache Nr. 15-2132/2023 S1:
Entscheidung des CDU-Antrages
Spielplätze in Bothfeld, Lahe und Isernhagen Süd
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 01.11.2023
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2132/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung des CDU-Antrages
Spielplätze in Bothfeld, Lahe und Isernhagen Süd
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 01.11.2023
TOP 6.3.1.

Beschluss

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die 32 benannten Spiel- und Bolzplätze (in der Antwort zu 15-1425/2023) in Bothfeld, Lahe und Isernhagen Süd daraufhin zu überprüfen, ob diese überwiegend aus den 70-80er Jahren erbauten Spiel- und Bolzplätze heutigen Anforderungen entsprechen, Sicherheitsnormen erfüllen und vor allen Dingen barrierefrei sind.
  2. Dem Bezirksrat 03 ist bis 03/2024 über die Feststellungen zu berichten.
  3. Für den Bezirksrat 03 ist ein Kataster der Spiel- und Bolzplätze laufend zu führen und einmal jährlich im Bezirksrat zu berichten.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Zu 1. Die Verwaltung hat die gewünschte Überprüfung vorgenommen.
Zu 2. Die in der Liste aus DS 15-1425/2023 aufgeführten Spielplätze werden fortlaufend hinsichtlich Verkehrssicherheit überprüft. In den vergangenen Jahren hat sich in puncto Spielgerätesicherheit viel verändert. Das bedeutet aber nicht, dass alte Spielplätze nicht mehr sicher sind. Alle städtischen Spielplätze in Hannover werden von der Verwaltung regelmäßig hinsichtlich Sauberkeit, Sicherheit und Funktionalität überprüft und dokumentiert.

Festgestellte Mängel werden umgehend abgestellt. Sind Geräte abgängig, wird je nach finanzieller Haushaltslage zeitnah für Ersatz gesorgt.

Die seit 2009 geltende Behindertenrechtskonvention wird in allen Bereichen des täglichen Lebens sukzessive integriert, aber noch nicht in allen Bereichen erfolgreich und in Gänze umgesetzt. Bei Neuanlagen von Spiel- und Freizeitanlagen kommen Elemente der Inklusion, wie z.B. barrierefreie Zugänglichkeit, kontrastreiche Gestaltung (für Seheingeschränkte), sowie das Ansprechen von möglichst vielen Sinnen (Sehen, Hören, Tasten, etc.) unter Berücksichtigung aller zu erwartenden Nutzer*innen zur Anwendung. Auch in der Unterhaltung von Spielanlagen werden diese Punkte berücksichtigt und im Rahmen der Möglichkeiten integriert. Wichtig ist es, dabei eine große Vielfalt anzubieten, um für jede*n eine Teilhabe zu ermöglichen. Dies wird im Rahmen der Gegebenheiten umgesetzt.
Zu 3. Ein zusätzliches Kataster für den Stadtbezirk 3 mit den gewünschten Inhalten kann die Verwaltung nicht bereitstellen. Bei Fragen zu einzelnen Spielplätzen und Spielgeräten kann die Verwaltung angefragt werden.