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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 Niedersäschische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Bezirksratsfrau Anja Meyerrose im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Meyerrose hat mit Schreiben vom 10.10.2005 dem Bezirksbürgermeister mitgeteilt, dass sie aus dem Wahlgebiet des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel verzogen ist und ihr Mandat als Bezirksratsfrau niederlegt.
Gem. § 37 Abs.1 Ziff. 2 NGO endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel.
Die Voraussetzungen für den Sitzverlust sind gem. § 37 Abs. 2 NGO durch den Stadtbezirksrat zu Beginn seiner nächsten Sitzung festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.4
Hannover / 20.10.2005