Drucksache Nr. 15-2130/2005:
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
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15-2130/2005
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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Antrag,

gem. § 37 Abs. 2 Niedersäschische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Bezirksratsfrau Anja Meyerrose im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

entfällt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Meyerrose hat mit Schreiben vom 10.10.2005 dem Bezirksbürgermeister mitgeteilt, dass sie aus dem Wahlgebiet des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel verzogen ist und ihr Mandat als Bezirksratsfrau niederlegt.

Gem. § 37 Abs.1 Ziff. 2 NGO endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel.
Die Voraussetzungen für den Sitzverlust sind gem. § 37 Abs. 2 NGO durch den Stadtbezirksrat zu Beginn seiner nächsten Sitzung festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.15.4 
Hannover / 20.10.2005