Drucksache Nr. 15-2128/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grünpfeil für Radverkehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 01.11.2023
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2128/2023 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grünpfeil für Radverkehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 01.11.2023
TOP 8.1.1.

Um der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs im Stadtbezirk Rechnung zu tragen, sollte die Novelle der StVO im Jahr 2020 - Einführung des Grünpfeils im Radverkehr §37 (2)1 StVO - optimal genutzt werden.
Der Bezirksrat hat am 5. Oktober 2022 beschlossen, an geeigneten Ampelkreuzungen im Stadtbezirk das Verkehrszeichen Grünpfeil für den Radverkehr anzubringen. Es wurden vier Beispiele genannt: Im Heidkampe / Podbielskistraße, Eulenkamp / Podbielskistraße, Burgwedeler Straße / Sutelstraße sowie Ada-Lessing-Straße / Kugelfangtrift (vergl. Drs. Nr. 152505/2022). Dem Antrag wurde nicht gefolgt mit der Begründung, dass aufgrund von „Ausschlusskriterien“ eine Anordnung an den o.g. Kreuzungen nicht möglich sei, dass Details bei der Straßenverkehrsbehörde zu erfragen seien und dass weitere Kreuzungen nicht geprüft wurden (vergl. Drs. Nr. 15-2502/2022 S1). Voilà:

Vor diesem Hintergrund fragt die GRÜNE Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. Was sind die Ausschlusskriterien für einen Grünpfeil an den o.g. Kreuzungen sowie ganz allgemein an Kreuzungen für den Radverkehr?
2. Welche Kreuzungen im Stadtbezirk kämen nach Berücksichtigung dieser Kriterien für die Installation infrage (vollständige Aufzählung).

3. Wie hat die Stadtverwaltung die Novelle der StVO im Stadtbezirk umgesetzt oder beabsichtig dies zu tun?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Die Verwaltung hat per E-Mail vom 14.06.2022 den Bereich Rats-und Stadtbezirksangelegenheiten gebeten, die Stadtbezirksräte über das Vorgehen der Verwaltung im Zusammenhang mit der Anordnung des Grünpfeils für den Radverkehr zu informieren. Als Anhang wurde das Prüfschema der Verwaltung übersandt.
Das Prüfschema wird dem Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hiermit erneut übersandt.
Zu 2:
Wie aus dem in der Anlage angefügten Prüfschema ersichtlich ist, kommen für den Einsatz des Grünpfeils nicht alle signalgeregelten Kreuzungen/Einmündungen in Betracht. Der Arbeitsaufwand für die Prüfung und die erforderliche Abstimmung mit der Polizei und der jeweiligen Baulastträgerin der Lichtsignalanlagen (Stadt/ Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) ist sehr hoch, so dass eine Prüfung nur in Einzelfällen erfolgen kann.
Vorschläge aus den Stadtbezirken – die nicht zwingend als Beschluss gefasst sein müssen – können direkt an die Straßenverkehrsbehörde gesandt werden.
Zu 3:
Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide wurde bereits ein Grünpfeil für den Radverkehr an der Kreuzung Ada-Lessing-Straße / Sahlkamp installiert.
Die Kreuzungen / Einmündungen, die im Zusammenhang mit dem Bezirksratsantrag 15-2502/2022 geprüft wurden, wird die Verwaltung anhand des angefügten Prüfschemas erneut überprüfen.