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Um der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs im Stadtbezirk Rechnung zu tragen, sollte die Novelle der StVO im Jahr 2020 - Einführung des Grünpfeils im Radverkehr §37 (2)1 StVO - optimal genutzt werden.
Der Bezirksrat hat am 5. Oktober 2022 beschlossen, an geeigneten Ampelkreuzungen im Stadtbezirk das Verkehrszeichen Grünpfeil für den Radverkehr anzubringen. Es wurden vier Beispiele genannt: Im Heidkampe / Podbielskistraße, Eulenkamp / Podbielskistraße, Burgwedeler Straße / Sutelstraße sowie Ada-Lessing-Straße / Kugelfangtrift (vergl. Drs. Nr. 152505/2022). Dem Antrag wurde nicht gefolgt mit der Begründung, dass aufgrund von „Ausschlusskriterien“ eine Anordnung an den o.g. Kreuzungen nicht möglich sei, dass Details bei der Straßenverkehrsbehörde zu erfragen seien und dass weitere Kreuzungen nicht geprüft wurden (vergl. Drs. Nr. 15-2502/2022 S1). Voilà:
Vor diesem Hintergrund fragt die GRÜNE Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Was sind die Ausschlusskriterien für einen Grünpfeil an den o.g. Kreuzungen sowie ganz allgemein an Kreuzungen für den Radverkehr?
2. Welche Kreuzungen im Stadtbezirk kämen nach Berücksichtigung dieser Kriterien für die Installation infrage (vollständige Aufzählung).
3. Wie hat die Stadtverwaltung die Novelle der StVO im Stadtbezirk umgesetzt oder beabsichtig dies zu tun?