Drucksache Nr. 15-2126/2022:
Straßenbenennung im Stadtteil Bothfeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
 
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15-2126/2022
2
 

Straßenbenennung im Stadtteil Bothfeld

Antrag,

folgende Straßenbenennung zu beschließen:

Die Straße, welche von der Straße Im Heidkampe in östliche Richtung abzweigt und bis zur Straße Im Klingenkampe führt wird benannt in
Laher Kamp.


Übersichtskarte siehe Anlage 1

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Damit für geplante Neubauten eine zweifelsfreie Adresszuordnung erreicht werden kann, wird die Straßenbenennung erforderlich. Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit innerhalb des Stadtgebietes. Somit ist eine Namensgebung allen Bürger*innen gleichermaßen dienlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Die neue Adresse erleichtert den Einsatzkräften in Notfallsituationen die Zielfindung.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Der Straßenabschnitt zwischen den Straßen Im Heidkampe und Im Klingenkampe hat bisher keine Straßenbezeichnung. Um für geplante Neubauten im westlichen Bereich eine zweifelsfreie Straßen- und Hausnummernzuordnung zu erreichen, wird nunmehr die Benennung dieses Abschnitts erforderlich. Es gibt hier jedoch insgesamt sechs Anlieger*innen sowie Eigentümer*innen, deren Grundstücke bisher postalisch anderen Straßen zugeordnet sind. Um auch für diese Anlieger*innen ein zweifelsfreies und schnelles Auffinden insbesondere in Notsituationen sicherstellen zu können, wird die Anpassung der bestehenden Adressen an die neue Situation notwendig.

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat daher am 11.05.2022 beschlossen (DS Nr. 15-1357/2022, siehe Anlage 2) das Benennungsverfahrens einzuleiten und die von der Adressänderung betroffenen Anlieger*innen sowie Eigentümer*innen an der Namenswahl zu beteiligen. Der Bezirksrat wünscht einen Bezug zur Örtlichkeit und hat folgende Namen vorgeschlagen:
1) Laher Kamp
2) Laher Pferdewiesen

Die Betroffenen wurden entsprechend informiert und um Mitteilung ihres Favoriten der Namensvorschläge ebenso wie um Anregungen oder Bedenken zur Adressänderung gebeten.

Alle Betroffenen sprechen sich für Laher Kamp als neuen Straßennamen aus.
Dennoch wurde zu zwei Bestandsadressen gewünscht, die bisherige Adresse, aufgrund des großen Aufwandes der mit der Änderung einhergeht, beizubehalten.

Die neue Adresse erleichtert den Einsatzkräften in Notfallsituationen die Zielfindung. Um die Auffindbarkeit dieser beiden Grundstücke sicher stellen zu können, gibt es derzeit eine umfangreiche Hinweisbeschilderung. Da sie zukünftig direkt am "Laher Kamp" liegen, kann nach der Übergangszeit die Beschilderung reduziert werden.

Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer) ist eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr vorgeschrieben. Während dieser Zeit bleibt die alte Bezeichnung neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen bei der Stelle für Gewerbemeldungen sowie von Ausweisen und Zulassungsbescheinigungen bei den Bürgerämtern erfolgt während der Übergangszeit gebührenfrei. Die Verwaltung teilt die Änderungen auch betroffenen Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post AG und weiteren mit. Die Betroffenen müssen allerdings auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen. Insgesamt lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen insofern nicht vollkommen vermeiden. Durch die bei Adressänderungen vorgeschriebene Übergangszeit von einem Jahr sowie die Bekanntgabe an oben genannte Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover ist es jedoch eine zumutbare und geringe Belastung.
61.21 
Hannover / 12.07.2022