Antrag Nr. 15-2124/2024:
Nachhaltiger und verkehrssicherer Kombinationsweg Wunstorfer Landstraße bei der Haltestelle „Zum Buchengarten“ Fahrtrichtung stadteinwärts

Inhalt der Drucksache:

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Nachhaltiger und verkehrssicherer Kombinationsweg Wunstorfer Landstraße bei der Haltestelle „Zum Buchengarten“ Fahrtrichtung stadteinwärts

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, gemäß ihrer eigenen Entscheidung 15-1087/2024 S1 diesen kombinierten Fahrrad und Fußweg so zu gestalten, dass beide Gruppen einen ausreichenden Sicherheitsraum zueinander haben, und der kombinierte Weg mindestens 3,50 Breite besitzt. Die Verkehrssicherheit ist laut obiger Entscheidung ERST nach dem Grundstück von Firma Raupers gegeben.

Begründung

Nach Messungen unserer Fraktion ist der lichte Raum des Fahr- und Fußweges deutlich UNTER 2,50m, die in der Entscheidung 15-1087/2024 S1 als Mindestbreite für Kombiwege in eine Fahrrichtung dargestellt wurden.

4 Meßpunkte bei den Lichtmasten konnten mit Breiten von ca. 150cm bis ca. 195cm erfasst werden.

Da dieses ein Kombiweg ist, der in BEIDE Fahrtrichtungen genutzt werden soll, können die o.a. 250cm nicht ausreichen. In den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen geht man von deutlich mehr Breite aus, da auch der Sicherheitsraum bei stark befahrenen Straßen 75cm betragen soll. Also müsste die Gesamtbreite mindestens 325cm betragen, da auch der Streifen für die Lichtmasten NICHT zum Befahren geeignet ist.

Alternativ könnte überlegt werden, den stadteinwärts rechten Fußgängerstreifen, der als eine Art Hochkonstruktion hergestellt wurde, mit einer Ampelanlage (klein, nichtstandard) ausgerüstet wird, damit die jeweiligen Gruppen (Fahrradfahrer / Fußgänger) sich geregelt durchlassen können. Eine Verbreitung in Richtung der Bäume könnte auch in Frage kommen.