Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-2124/2024 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 14.11.2024: Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
Antragsteller(in):
Natürlich AhBaDa
15-2124/2024 (Originalvorlage) |
Natürlich AhBaDa
4 Meßpunkte bei den Lichtmasten konnten mit Breiten von ca. 150cm bis ca. 195cm erfasst werden.
Da dieses ein Kombiweg ist, der in BEIDE Fahrtrichtungen genutzt werden soll, können die o.a. 250cm nicht ausreichen. In den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen geht man von deutlich mehr Breite aus, da auch der Sicherheitsraum bei stark befahrenen Straßen 75cm betragen soll. Also müsste die Gesamtbreite mindestens 325cm betragen, da auch der Streifen für die Lichtmasten NICHT zum Befahren geeignet ist.
Alternativ könnte überlegt werden, den stadteinwärts rechten Fußgängerstreifen, der als eine Art Hochkonstruktion hergestellt wurde, mit einer Ampelanlage (klein, nichtstandard) ausgerüstet wird, damit die jeweiligen Gruppen (Fahrradfahrer / Fußgänger) sich geregelt durchlassen können. Eine Verbreitung in Richtung der Bäume könnte auch in Frage kommen.