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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherr Michael Quast
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherr Michael Quast die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Michael Quast hat am 10.09.2024 schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat zum 01.11.2024 niederlegt. Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.06
Hannover / Oct 28, 2024