Drucksache Nr. 15-2112/2025:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1924 Grundschule Gartenheimstraße
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2112/2025
3
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1924 Grundschule Gartenheimstraße
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1924 - Grundschule Gartenheimstraße (Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf "Schule und Sport") entsprechend der Anlage 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung wird im nächsten Verfahrensschritt durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Informationen vorliegen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst das Grundstück der Grundschule Gartenheimstraße (Gartenheimstraße 2 im Stadtteil Bothfeld) mit einer Fläche von ca. 2,3 ha. Die vorhandene Schule wurde ca. 1965 errichtet. Der Standort ist für die schulische Versorgung des Stadtteils unverzichtbar.

Während die Bebauung westlich und östlich durch die Bebauungspläne Nr. 230, 1607 und 1029 - die hier Wohngebiete und eine Baufläche für eine katholische Kirche festsetzen - geregelt wird, liegt das genannte Grundstück (Flstk. 2/4 und 2/6, Flur 28, Gemarkung Bothfeld) auf der Südseite der Gartenheimstraße nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sodass die planungsrechtliche Zulässigkeit seiner baulichen Nutzung heute nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, der Schul- und Bildungsausschuss sowie der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover haben im November / Dezember 2022 einen Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0259/2023 beschlossen, der festlegt, den Neubau einer Mensa für die Grundschule Gartenheimstraße aus vorhandenen Mitteln zu finanzieren und zeitnah umzusetzen. Die Schulmensa ist erforderlich, damit die Grundschule Gartenheimstraße wie geplant den Ganztagsbetrieb aufnehmen kann.

Das Schulgrundstück befindet sich in privatem Eigentum, die Stadt ist lediglich Erbbaunehmerin. Das Erbbaurecht läuft noch bis zum 30.09.2034. Gemäß Schulentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Hannover für den Stadtteil Bothfeld sind sowohl das Ganztagsangebot als auch die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Grundschule Gartenheimstraße für den Stadtbezirk aus schulplanerischer Sicht unverzichtbar. Es ist deshalb erforderlich, diesen Schulstandort – auch vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionen – langfristig durch einen Bebauungsplan zu sichern, der nichtschulische Nutzungen ausschließt. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover am 29.08.2024 (Drs. 1454/2024) einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Im Bebauungsplan soll das Schulgrundstück als „Fläche für Gemeinbedarf – Schule und Sport“ festsetzt werden. Damit folgt der Bebauungsplan den Darstellungen des Flächennutzungsplans, der als vorbereitende Bauleitplanung das Plangebiet seit langem als einen Schulstandort ausweist.

Der Bebauungsplan dient der Steuerung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes. Es handelt sich damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll Fehlentwicklungen an diesem Standort verhindern und im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Ausschlusskriterien des § 13 a Abs. 1 BauGB greifen nicht. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen.
61.13 
Hannover / Aug 21, 2025