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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Verwaltungsantwort zum Antrag der CDU-Fraktion Anwohnerparkplätze Karl-Schurz-Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.11.2024
TOP 7.2.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für die Anwohnerinnen und Anwohner der älteren Häuser im Karl-Schurz-Weg, vor denen es keine direkten Parkmöglichkeiten gibt, Anwohnerparkplätze eingerichtet werden können.
Entscheidung der Verwaltung
Dem Antrag kann erst mittelfristig gefolgt werden.
Leider ist es nicht so einfach Bereiche mit Bewohner*innenparkvorrechten auszuweisen. Für die Einrichtung von Bewohner*innenparken wird ein strenger Maßstab angelegt und diese bezieht sich auch auf mehrere Straßen. Dabei müssen Straßenverkehrsbehörden eine schwierige Abwägung zwischen Gemeingebrauch, vorhandenem Parkdruck und örtlichen Besonderheiten vornehmen. Mit der Einrichtung von Bewohner*innenparkzonen soll lediglich die Chance, dass Bewohnende einen Parkplatz finden, erhöht werden. Gleichwohl gibt es keine gesetzliche Grundlage, auf der es möglich ist, Parkraum im öffentlichen Straßenraum ausschließlich für Bewohnende vorzuhalten. Bei der Einrichtung einer Bewohner*innenparkzone gibt es gesetzliche einzuhaltende Randbedingungen. So müssen bspw. auch in Bewohner*innenparkzonen zu bestimmten Zeiten bestimmte Anteile an Parkraum zur allgemeinen Verfügung gestellt werden. Aufgrund der sehr engen rechtlichen Rahmenbedingungen, die beim Bewohner*innenparken einzuhalten sind, werden für die hierfür erforderlichen Untersuchungen und Konzepte externe Dienstleister mit der Maßgabe der Untersuchung und Erstellung von quartiersbezogenen Konzepten für die Einrichtung von Bewohner*innenparkzonen sowie einer ergänzenden Parkraumbewirtschaftung beauftragt. Die Festlegung der Konzepte erfolgt auf der Grundlage aufwändiger Bestands- und Auslastungserhebungen sowie auf umfangreicher Auswertung von verschiedenen zu berücksichtigenden Kriterien. Unabdingbare Voraussetzung für die Einrichtung von Bewohner*innenparkvorrechten ist der Nachweis eines vorhandenen oder zu erwartenden hohen Parkdrucks, nicht nur im Karl-Schurz-Weg, sondern auch im angrenzenden Bereich, der nicht allein durch die Bewohner*innen, sondern v. a. durch einen hohen Anteil an Fremdparken (nicht gebietsansässige Parkende) verursacht wird. Da der Karl-Schurz-Weg sich in einem Quartier mit reiner Wohnnutzung befindet, ist davon auszugehen, dass es sich hierbei zu einem großen Teil um Besuchende der dort Wohnenden handeln kann, die um den vergleichsweise knappen Parkraum konkurrieren. Ein Ausweichen auf die Parkplätze in den angrenzenden Straßen (Spittastraße, Thaerstraße und Esperantostraße) wäre weiterhin notwendig.
Derzeit überprüft die Verwaltung systematisch von der Innenstadt und den innenstadtnahen Quartieren ausgehend, ob und wo Bewohner*innenparken sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Dies ist sehr aufwendig und nimmt einige Zeit in Anspruch, sodass eine konkrete Überprüfung der Situation in Mittelfeld erst später erfolgen wird.