Antrag Nr. 15-2109/2014:
Bindende Regelung des Baustellenverkehrs zum Schulzentrum Ahlem

Inhalt der Drucksache:

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Bindende Regelung des Baustellenverkehrs zum Schulzentrum Ahlem

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH Hannover wird in Abänderung des Beschlusses vom 03.07.2014 (Nr. 15-0828/2014 S1) darum gebeten, die Voraussetzungen in Abklärung mit der Stadt Seelze dafür zu schaffen, dass grundsätzlich jegliche Form des Baustellenverkehrs - für welche Baumaßnahme auch immer (Umbau der Schule, Abriss der Schule und anschließende Wohnbebauung) - über den nicht bewohnten Weg "Am Englischen Friedhof" in Richtung Heisterbergallee geführt werden kann.

Begründung

Die Entscheidung vom 03.07.2014 ist insofern nicht ausreichend, als lediglich "größere Baufahrzeuge" bzw. "schweres Gerät" erst zum geplanten Abriss der Schule und nicht schon zum Umbau der Schule Berücksichtigung finden sollen. Die Anwohner der Petit-Couronne-Straße erleben die Belastung nunmehr seit Beginn des Baues des Kindergartens und der weiterführenden Belieferung von Baumaterialien zu einer anderen Baustelle über weitere Monate. In der Entscheidung vom 03.07.2014 ist zudem lediglich die Rede von einer "Überprüfung des Sachverhaltes mit der Stadt Seelze" und von „keiner erheblichen Belastung" während der Ertüchtigung des Schulgebäudes. Grundsätzlich sollte mit der Verkehrslenkung schon hinsichtlich deren Frequenz insbesondere in der Einmündung zur Richard-Lattorf-Straße dem dortigen Gefahrenpotenzial (wie der Schulweg zur Tegtmeyerallee, der Lichtzeichenanlage und der Bushaltestelle in beiden Fahrtrichtungen) Rechnung tragen.