Antrag Nr. 15-2108/2018:
St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld

Inhalt der Drucksache:

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St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Werbeanlagen wie die Litfaßsäule auf der Fußgängerinsel Celler Straße/Lister Meile, die erheblich belästigen und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen, umgehend zu entfernen.
2. Den Verkehrsraum Celler Straße/Lister Meile mit dem Abbau der Litfaßsäule hinsichtlich der menschlichen Ergonomie und der physikalischen Gesetzmäßigkeiten wieder sicher und übersichtlich zu gestalten.
3. In einem Plan über die in der Antwort 15-2420/2017 F1 erwähnten „Stadt-Möblierungs- Achsen“ Auskunft zu geben, außerdem darzulegen, wie zwischen dem Mobiliar in Hinblick auf die Standortwahl differenziert wird.
4. Eine konkrete Planung für kommende Werbeanlagen vorzulegen, so denn nach dem Werberechtsvertrag zwischen der Stadt Hannover und der x-City-Marketing GmbH noch Werbeanlagen im Bezirk Vahrenwald-List aufgestellt werden sollen.
5. In Zukunft generell Planungen für neue Werbeanlagen dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-Mitte vorzulegen.

Begründung

Behinderung von Sichtbeziehungen

Wie am Beispiel der Litfaßsäule in der Celler Straße wird bei vielen weiteren Werbeanlagen die Sicht der Verkehrsteilnehmer massiv eingeschränkt. Die Anordnung der Litfaßsäule ver- hindert den im Verkehr wichtigen Augenkontakt der Verkehrsteilnehmer beim Überqueren der Fußgängerinsel. Herankommende Verkehre können im Blickfeld der Fußgänger und Radfahrer, die die Fußgängerinsel überqueren, nicht gesehen werden. Besonders wenn die Ampel (täglich/abends und nachts) ausgeschaltet ist, ist das Chaos perfekt. In dieser Situation kann man von der Mittelinsel aus nicht mehr einschätzen, wie viele Autos man vorbeifahren lassen muss, weil man sie schlichtweg beim Überqueren der ersten Straßenseite und auf der Insel stehend aus dem Auge verliert. Das entspricht einer massiven Einschränkung der Verkehrssicherheit.

Ablenkung

Des Weiteren sind viele neue Werbeanlagen derartig auf die Wahrnehmung des motorisierten Individualverkehrs ausgerichtet, dass es logischerweise zu enormen Ablenkungen im Straßenverkehr kommt.

Bekanntmachung der Standorte von Werbeanlagen

Wenn Baugenehmigungen nach der Antwort 15-0324/2018F1 erteilt wurden, sollte es auch eine Planung zu den Orten geben. Somit können geplante Standorte vor einer Genehmigung bekannt gegeben werden.

Geringe Akzeptanz

Wir bekommen sehr viel negatives Feedback aus der Bevölkerung zu einigen Standorten.