Antrag Nr. 15-2107/2004:
Lärmschutz entlang der B65 im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Lärmschutz entlang der B65 im Stadtbezirk

Antrag,

Die Verwaltung wird beauftrag,
bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Austausch der Verkehrszeichen 274-100 mit der Aufschrift "100" im Bereich der B65 - Abschnitt zwischen Döhren und Anderten - durch das Kennzeichen 274-80 mit der Aufschrift "80" zu beantragen. Gegebenenfalls kann ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Lärmschutz" angebracht werden.

Begründung

In seiner Sitzung am 8. September diesen Jahres hat der Bezirksrat eine Anhörung zum Thema "Lärmschutz an der B65" durchgeführt. In dieser Beratung wurde deutlich, dass ein Lärmschutz der Anwohner nur erreicht werden kann, wenn eine dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit entlang der B65 im Abschnitt zwischen Döhren und Anderten auf 80 km/h stattfindet. Eine notwendige Voraussetzung ist die Anbringung von Verkehrszeichen, welche die Geschwindigkeit entsprechend beschränken. Erfahrungsgemäß wird von den meisten Verkehrsteilnehmern zwar nicht die exakte Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung erreicht, die Antragsteller erwarten jedoch eine durchschnittliche Absenkung der Fahrgeschwindigkeit um 20 km/h, was eine Reduzierung um 3 db (A) bedeuten kann.
Mit der Antragstellung wird zusätzlich erreicht, dass für die B65 eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h vom Stadteingang Anderten bis zum Seelhorster Kreuz vorliegt. Dies erleichtert erstens die Einhaltung der Geschwindigkeit durch den Verkehrsteilnehmer und dient andererseits der Verkehrssicherheit, da in diesem Straßenabschnitt eine Fülle von zum Teil gefährlichen Auf- und Abfahrten vorhanden sind.
Eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung wäre zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung sinnvoll, jedoch hat sich aus der genannten Anhörung auch ergeben, dass die Kosten für eine solche Anlage sehr hoch sind und in diesem Straßenabschnitt keine Unfallhäufigkeit vorliegt. Daher soll zunächst auf die dauerhafte Installation einer Überwachungsanlage verzichtet werden. Die Antragsteller kündigen jedoch an, die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen durch eine gezielte Tempoermittlung der Straßenverwaltung überprüfen zu lassen, zum Beispiel in einem Jahr.