Anfrage Nr. 15-2102/2014:
Quadrocopter im Stadtbezirk Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Quadrocopter im Stadtbezirk Ricklingen

In letzter Zeit fallen vermehrt „Quadrocopter“ (flugfähige Minidrohnen) auf, die zumeist von Jugendlichen gestartet werden, insbesondere rund um das Freizeitheim Ricklingen, im zero:e-Park und im Landschaftschutzgebiet „Obere Leine“. Diese sind in aller Regel nicht mit einer Kamera ausgestattet. Anwohner im Bereich Kreipeweg/Nordfeldstraße haben nunmehr verärgert berichtet, dass durch einen mit Kamera ausgestatteten Quadrocopter im Internet Luftbildaufnahmen mit 360° Panoramen für diesen Bereich hochgeladen wurden. Durch die Zoom-Funktion dieses Videos können Details von Grundstücken, Wohnungen, Hinter- bzw. Innenhöfen problemlos betrachtet werden.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Quadrocopterflüge (Drohnenflüge) insbesondere im Stadtbezirk Ricklingen und im Landschaftsschutzgebiet „Obere Leine“ im Bereich der Ricklinger Deichwiesen bekannt?
2. Ist der Aufstieg von Quadrocoptern mit den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung „Obere Leine“ vereinbar?
3. Ist es nach dem Luftverkehrsgesetz/der Luftverkehrsverordnung zulässig, derartige Panoramen im Internet hochzuladen?