Anfrage Nr. 15-2101/2014:
Lärmschutz für Zero-E-Park vor B3

Inhalt der Drucksache:

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Lärmschutz für Zero-E-Park vor B3

Das Neubaugebiet Zero-E-Park ist bereits zu großen Teilen bewohnt. Südöstlich davon wird bald mit dem Bau der Umgehungsstraße von Hemmingen (B3) begonnen. Die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger sorgen sich vor evtl. entstehender Lärmbelästigung durch die neue B3.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welchem Maße kann es zu Lärmbelästigungen durch die neue B3 im Zero E Park kommen?
2. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für den Zero-E-Park seitens des Vorhabenträgers der B3 sowie seitens der Stadtplanung im Rahmen des B-Planes für das Neubaugebiet vorgesehen?
3. Sind seitens der Verwaltung ergänzende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen bzw. welche Maßnahmen sind theoretisch zusätzlich denkbar?