Drucksache Nr. 15-2100/2018 N1 S1:
Vorziehung Sanierung der Grundschule Vinnhorst über das Investitionsmemorandum 500plus spätestens bis zum Jahr 2021
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 05.11.2018
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2100/2018 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Vorziehung Sanierung der Grundschule Vinnhorst über das Investitionsmemorandum 500plus spätestens bis zum Jahr 2021
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 05.11.2018
TOP 9.1.1.

Beschluss


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine zeitnahe Sanierung der Grundschule Vinnhorst über das Investitionsmemorandum 500 plus spätestens bis zum Jahr 2021 sicherzustellen und dem Bezirksrat über den vorgesehenen Zeitplan für eine Vorziehung der Maßnahme zu berichten.

Entscheidung

Die Verwaltung folgt dem Antrag des Stadtbezirksrates nicht.

Begründung

Mit der Drucksache 2353/2018 hat die Verwaltung die Maßnahmen vorgelegt, die bis 2023 aus dem Teilhaushalt Gebäudemanagement und dem Investitionsmemorandum 500plus bis zum Jahr 2023 umgesetzt werden sollen. Neben hohen Sanierungsbedarfen an vielen Schulen sind zudem zusätzliche Bedarfe u.a. aus der Wiedereinführung G9 als Pflichtaufgabe umzusetzen. Der Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt neben den vorrangig umzusetzenden Pflichtaufgaben der Bereitstellung von Schul- und Kitaplätzen auch den jeweiligen baulichen Zustand der Schulen. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen ist es erforderlich, eine Priorisierung aller geplanten und notwendigen Projekte durchzuführen. Nach sachgerechter Abwägung wird seitens der Verwaltung die Fertigstellung der Sanierung der GS Vinnhorst erst nach 2023 vorgeschlagen.

Mit der angedachten Sanierung ist auch die Sanierung der Schultoiletten berücksichtigt. Unabhängig von den fehlenden personellen und finanziellen Kapazitäten ist ein Vorziehen der Sanierung der Schultoiletten als gesonderte Maßnahme nicht umsetzbar. Die Umsetzung erfolgt mit der Sanierung 2. BA ebenfalls nach 2023.

Zur Verbesserung des Zustands und der Nutzbarkeit werden in 2019 im Rahmen der baulichen Unterhaltung aber Übergangsmaßnahmen zur Verringerung des Geruchs durchgeführt. Die Maßnahmen werden inhaltlich und zeitlich mit der Schulleitung abgestimmt.