Antrag Nr. 15-2099/2018:
Zuwegung zu der geplanten Baustelle der Leibniz Universität Hannover (LUH) in der Straße "Im Moore" für die Errichtung der School of Education

Inhalt der Drucksache:

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Zuwegung zu der geplanten Baustelle der Leibniz Universität Hannover (LUH) in der Straße "Im Moore" für die Errichtung der School of Education

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Hannover wird beauftragt, Gespräche mit der LUH als Bauträger zu führen, mit dem Ziel, Möglichkeiten einer Zuwegung zur Baustelle für den geplanten Bau der School of Education an der Straße „Im Moore“ von der Nienburger Straße aus über das Universitäts- eigene Gelände abzuklären anstelle über die Straße „Am Puttenser Felde“. Dabei sind die Beeinträchtigung von Anwohnerinnen und Anwohnern der Straße „Am Puttenser Felde“, die Sicherheit von Universitätsangehörigen und Anwohnerinnen und Anwohnern der Nordstadt im Fussgängerbereich vor und neben der Universität (Zugang zum Audimax) und mögliche Beschädigungen des gegenwärtig baulich veränderten Bereichs vor dem Hauptgebäude der Universität zu beachten

Begründung

Wie auf der letzten Sitzung des BZR-Nord von der LUH berichtet wurde ist geplant , die Zuwegung für die Baustelle der School of Education in der Straße „Im Moore“ nahezu komplett durch die Wohnstraße „Am Puttenser Felde“ zu führen. Dabei handelt es sich um eine kleine schmale Sackgasse ohne Bürgersteig mit einseitiger Wohnbebauung. Betroffen wären weiter auch die „Wilhelm-Busch-Straße“ sowie die „Oberstraße“. Bei der Oberstraße handelt es sich ebenfalls um eine schmale Wohnstraße. Die Wilhelm-Busch-Straße ist halbseitig Wohnstraße.

Gegen die geplante Bebauung des Grundstücks Im Moore hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, deren Einwände und Befürchtungen wir ernst nehmen. Sofern die Baumaßnahme trotzdem wie geplant umgesetzt wird, bedeutet insbesondere die geplante Wegführung zur Baustelle eine unnötige Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner am Puttenser Felde.

Die Zuwegung zur Baustelle kann vorbehaltlich der Sicherstellung der im Antragstext genannten Aspekte auch von der Nienburger Straße aus über das Universitäts-eigene Gelände geführt werden. In diesem Fall wären keine Wohnhäuser direkt betroffen. Mithin ist bei einer Wegführung über das Universitätsgelände selbstverständlich die Verkehrssicherheit entlang dieser Streckenführung für die Studierenden und die sonstigen Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.