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Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 NGO festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Bezirksratsherrn Karlheinz Narten im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Narten hat mit Schreiben vom 21.09.2005 mitgeteilt, dass er das Mandat als Bezirksratsherr mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gem. § 37( 1 ) Ziff. 1 NGO endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat mit entsprechendem Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin durch Verzicht.
Die Voraussetzungen für den Sitzverlust sind gem. § 37 ( 2 ) NGO durch den Bezirksrat zu Beginn seiner nächsten Sitzung festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
10.1
Hannover / Oct 14, 2005